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Ein Sparbuch verliert weder Wert noch Gültigkeit

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Rubrik: Aktuell, Startseite

 

Nicht selten kommt es vor, dass bei Wohnungsauflösungen im Zuge eines Todesfalles nicht nur die berühmten alten Funde vom Dachboden zutage treten, sondern dass in diversen Schubladen auch noch das eine oder andere Sparbuch aus alten Zeiten gefunden wird. Dadurch, dass ein solches altes Sparbuch anscheinend in Vergessenheit geraten ist, wurden naturgemäß über viele Jahre auch keine Zinsen mehr nachgetragen.

Ein Sparbuch verliert weder Wert noch Gültigkeit © Andre Bonn - Fotolia.com

© Andre Bonn - Fotolia.com

 

Bei geerbten Sparbüchern Erbschein oder Testament vorlegen

Da stellt sich letztlich nicht nur die Frage, ob ein solches altes Sparbuch noch Gültigkeit besitzt und wer Anspruch auf das Geld hat, sondern auch, ob das Kapital auf dem Sparbuch noch vorhanden ist und wenn ja, wie hoch das Guthaben denn nun ist.

Banken verweigern oftmals Auszahlung des Sparguthabens

Zur Beruhigung eventueller Erben kann insoweit gesagt werden, dass Sparbücher in der Regel niemals ihre Gültigkeit verlieren. Auch dann nicht, wenn über viele Jahrzehnte vielleicht keine Einträge mehr darin vorgenommen wurden. Und gerade dann ist es nicht selten, dass sich auf dem Konto ein kleines Vermögen angesammelt hat, u.a. auch ausgelöst durch den Zins- und Zinseszinseffekt.

Dabei sind Banken oftmals sehr erfinderisch wenn es um die Auszahlung des Geldes von einem alten Sparbuch geht. Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Sparbuch um ein Inhaberpapier, d.h. die Bank ist verpflichtet, das Geld dem auszahlen, der mit dem Sparbuch zum Schalter kommt. Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht überprüfen die Banken aber die Legitimation desjenigen, der im Besitz des alten Sparbuches ist. Dieser muss für den Fall, dass er Erbe des Sparbuches ist, seinen Erbanspruch durch Vorlage des Testamentes oder eines Erbscheines belegen. Dann hat die Bank keinen Grund, die Auszahlung des Geldes zu verhindern, auch wenn Banken recht erfinderisch sind, einen Grund zu nennen. Höchstrichterliche Urteile hingegen sehen die Banken in der Beweispflicht und oftmals kommen sie nicht umhin, das Geld dann auszuzahlen.

Keine Auszahlung bei Geldbeträgen in Reichsmark

Und dabei ist es auch völlig unerheblich, in welcher Währung das Guthaben auf dem Konto eingetragen ist. Der Umrechnungskurs steht fest und der Besitzer des Sparbuches erhält das Guthaben aus D-Mark-Beständen zum umgerechneten Euro-Kurs ausgezahlt. Lediglich Guthaben mit Reichsmark können nicht mehr ausgezahlt werden; insoweit ist die Gültigkeit eines solchen Sparbuches tatsächlich erloschen.

Geld-Magazin.de, 03.01.2012


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