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Erkältung, Grippe & Co. von der Steuer absetzen?

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Rubrik: Aktuell

 

Ende Februar hat sie in diesem Jahr in Deutschland Höchstwerte erreicht und hält dank wechselhaftem Wetter auch noch an: die Grippewelle. Es wird gehustet und geschnupft, Kopf, Hals und Glieder schmerzen. Gerne greifen die Deutschen dann auch in die eigene Tasche und erwerben Mittel, die die Symptome lindern. Bei mehreren Erkältungen im Jahr kommen schnell mal größere Summen zusammen. Wer dann nicht gerade auf winnerspromocode.com gewonnen hat, der stellt sich schnell mal die Frage, inwieweit die Ausgaben für Medikamente von der Steuer abgesetzt werden können.

Die Kosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren, orthopädische Hilfsmittel wie Schuheinlagen und Zuzahlungen zu Rezepten können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Ob die Ausgaben tatsächlich vom Finanzamt anerkannt werden, hängt von zwei Kriterien ab. Die Definition ergibt sich schon aus dem Namen: Zum einen muss es eine Belastung sein und zum anderen muss sie außergewöhnlich sein. Zum einen muss ein bestimmter Betrag, die sogenannte zumutbare Eigenbelastung, überschritten sein. Zum andern müssen die Medikamente von einem Arzt oder Heilpraktiker mit einem Rezept verordnet worden sein. Gemäß dem § 64 Abs. 1 Nr. 1 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) dürfen nur Aufwendungen, für die eine ärztliche Verordnung vorliegt, anerkannt werden. Das gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Krankheitskosten nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Sollte eine teilweise Erstattung vorliegen, dann sind nur die Kosten absetzbar die man selbst getragen haben. Der Rest nicht. Aus diesem Grund kann man somit fast alle Krankheitskosten steuerlich absetzen. Zu diesen Kosten zählen auch der Physiotherapeut, Sporttherapie und andere.

Die individuelle Belastungsgrenze hängt dabei vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Sie liegt, je nach Stufe, zwischen einem und sieben Prozent vom zu versteuernden Einkommen. Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro wird der zumutbare Eigenanteil beispielsweise bei 1200 Euro im Jahr überschritten. Aber auch Studenten oder Rentner, die eine Einkommensteuererklärung erstellen, können außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Je niedriger das zu versteuernde Einkommen, desto eher wirken sich die Ausgaben für Erkältungsmittel, Medikamente oder Heilmittel steuerlich aus. Wird im selben Jahr beispielsweise noch eine teure Sehhilfe angeschafft, dann wird die Belastungsgrenze oft geknackt. Auch Fahrtkosten zum Arzt, Arztgebühren, die von der Kasse nicht übernommen werden, oder Zuzahlungen für Medikamente können bei den außergewöhnlichen Belastungen angesetzt werden.

Steuerzahler sollten entsprechende Belege sammeln, da ungewiss ist, welche Kosten im Laufe des Jahres noch anfallen. Bei der nächsten Einkommensteuererklärung kann dann anhand der Belege nachgerechnet werden, ob sich die Erklärung der Kosten lohnt.

Tipp: Auch manche Krankenkassen erstatten nicht rezeptpflichtige Medikamente bis zu einer gewissen Höhe, allerdings auch nur, wenn eine Verschreibung vorliegt. Dies ist oftmals nicht bekannt und wird somit auch nicht genutzt. Einfach mal bei der eigenen Krankenkasse nachfragen und sich die Kosten noch schneller zurückerstatten lassen.

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