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Gesetzesänderungen zum 01.7.15

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Rubrik: Aktuell

 

© Jürgen Priewe - Fotolia.com

Pünktlich zu Beginn des Sommers treten ab dem 1.7.15 neue Gesetzesregenlungen- und -änderungen in Deutschland in Kraft. Worauf sich die BürgerInnen in Zukunft einstellen müssen, lesen sie im Folgenden.

Eltern, deren Neugeborene nach dem 1.Juli geboren werden, können sich über eine Änderung in Sachen Elterngeld freuen. Das sogenannte Elterngeld plus erlaubt Vätern und Müttern, die schnell nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten gehen, das einkommensabhängige Elterngeld über 24 Monate aufzuteilen. Die Elternteile können somit in Teilzeit arbeiten und trotzdem einen verminderten Satz des Elterngeldes über den verlängerten Zeitraum erhalten. Arbeiten beide Elternteile zwischen 25 und 30 Stunden die Woche, kann die Bezugsdauer des Elterngeld plus auf maximal 28 Monate verlängert werden.

Krankenversicherte können ebenfalls mit Änderungen rechnen, da der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz um 0,9 Prozent auf 14,6 Prozent sinkt. Damit teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitragssatz jeweils zur Hälfte. Dies klingt auf den ersten Blick nach einer Entlastung, leider können die Kassen jedoch im gleichen Atemzug die Zusatzbeiträge erhöhen, welche prozentual am Einkommen bemessen werden und allein von den Versicherten zu entrichten ist. Da der Zusatzbeitrag bei den meisten Kassen um die 0,9 Prozent beträgt, ändert sich schlussendlich für die Beitragszahler nichts. Zahler sollten sich bei ihren Kassen informieren und gegebenenfalls wechseln, da vereinzelte Kassen einen wesentlich geringeren Zusatzbeitrag fordern.

Alle Rentner können sich freuen, denn ab dem 1. Juli 2015 steigen die Renten. Während die Renten in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent steigen, so sind es in den neuen Bundesländern sogar 2,5 Prozent. Wer wie viel Rente erhält, ergibt sich aus dem Verdienst der Erwerbstätigkeit vor dem Renteneintritt.

Auch die Hinterbliebenenrente wird angehoben, das heißt, der Rentenfreibetrag steigt auf 771,14 € in den alten bzw. 714,12 € in den neuen Bundesländern. Dies ist die Höhe Freibetrags, ohne das mit Kürzungen gerechnet werden muss. Eine ebenso erfreuliche Erneuerung gibt es in Bezug auf die Waisenrente. Volljährigen Waisen wird die Rente nicht mehr auf das Einkommen angerechnet, somit dürfen sie den vollen Satz behalten.

Schwarzfahrer müssen sich bei einer Fahrt ohne Ticket, in öffentlichen Verkehrsmitteln, warm anziehen. Seit zwölf Jahre wird das Bußgeld beim Schwarzfahren erhöht und das nicht zu knapp. Musste bisher ein „erhöhtes Beförderungsgeld“ von 40 Euro gezahlt werden, sind es nun 60 Euro.

Geld-Magazin, 09.07.15


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