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Insolvenzreform

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Rubrik: Aktuell

 

© Rrraum - Fotolia.com

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Wie jedes Jahr, müssen auch 2014 viele Menschen in die Privatinsolvenz gehen. Die Gründe dafür sind vielfältig: eine verlorene Arbeit, schlechter Umgang mit Geld oder einfach nur Pech. Ab dem 1. Juli diesen Jahres tritt die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung zur Privatinsolvenz in Kraft. Fragwürdig ist jedoch, ob die Schuldner dadurch schneller Schuldenfrei sein werden.

Möchte eine Person in die Privatinsolvenz gehen, wird der erste Schritt der Gang zum Insolvenzrichter sein. Dieser muss dem so genannten Insolvenzantrag stattgeben. Bisher dauerte der Zeitraum, in der die Insolvenz stattfand, sechs Jahre. Während dieser Zeit müssen Betroffene auf einen pfändbaren Anteil ihres Einkommens verzichten, d.h. ein Teil des Verdienstes geht an die Gläubiger.


Durch die Umsetzung der Reform sollen die Betroffenen nun schneller aus dem Insolvenzverfahren herauskommen, das heißt die Zeit verkürzt sich von sechs auf drei Jahre. Anschließend sind die Schuldner von ihrem Schuldenberg herunter und können einen Neuanfang starten. Doch einen Haken hat das neue Gesetz, die drei Jahres Regelung gilt nicht für alle Betroffenen. Nur wer binnen drei Jahren  einen Anteil von 35% der Schulden zurückzahlen kann und die Kosten für das Verfahren trägt, kann sich von den restlichen 65% Schulden befreien lassen. Nach Expertenmeinung betrifft diese neue Regelung jedoch nur 5-10% der Schuldner und ist damit nur für einen Bruchteil der Betroffenen gültig.

Eine zweite Möglichkeit der früheren Beendigung des Insolvenzverfahrens ist die 5-Jahres-Regelung. Diese greift, wenn Schuldner die Gerichtskosten und den Insolvenzberater aus eigener Tasche bezahlen können. Diese Kosten betragen meist 1500 bis 2000€, als auch hier können nicht alle Schuldner von der Neuregelung profitieren, geschätzt sind es gerade mal 35%.

Eine Verbesserung ist auf jeden Fall, das Einlagen von Mietern, z.B. bei Wohnungsbaugenossenschaften nicht mehr komplett pfändbar sind. Früher mussten insolvente Mieter Angst haben obdachlos zu werden, da das Gericht die Kautionen etc. pfänden konnte. Die Einlagen sind nun gesetzlich bis zu einer Höhe von 2000€ geschützt.

In jeden Fall sollten Schuldner sich bei der Verbraucherschutzzentrale oder öffentlichen Stellen, über ihre Situation beraten lassen. Doch auch hier müssen Betroffene vorsichtig sein, da es Privatanbieter gibt, die für eine Beratung Geld verlangen, was sehr teuer werden kann.

Geld-Magazin, 08. August 2014

 

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