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Kindergeld bei Vollzeitjob?

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Rubrik: Aktuell

 

Der Schulabschluss ist in der Tasche, ein neuer Lebensabschnitt beginnt: die Erwerbstätigkeit. Dabei gilt: ein Vollzeitjob und Kindergeld schließen sich nicht aus. Das heißt, wenn Ihr Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, steht Ihnen als Eltern auch weiterhin das Kindergeld zu – allerdings nur bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze des Kindes.

Kindergeld bei Vollzeitjob? © istock.com

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Wer ist anspruchsberechtigt?

Laut § 32 EStG sind Kinder über 18 Jahren steuerlich zu berücksichtigen, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden oder eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überbrücken müssen. Auch wenn Ihr Kind alle Voraussetzungen für den weiteren Bezug von Kindergeld erfüllt, so entfällt der Anspruch sobald Ihr Kind mehr als 8.004 Euro im Kalenderjahr verdient.

Kindergeld und Vollzeitjob – alte Rechtslage

Bisher galt, dass volljährige Kinder, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen, für diesen Zeitraum den Kindergeldanspruch verloren haben. Sofern ein anteiliger Grenzbetrag nicht überschritten wurde, stand den Kindergeldberechtigten die Fortzahlung des Kindergeldes für die anderen Monate wieder zu.

Kindergeld und Vollzeitjob – neue Rechtslage

Nun hat der Bundesfinanzhof neu geurteilt: Entscheidend ist nicht mehr der Bedarf des Kindes nach Unterhaltsleistungen der Eltern im jeweiligen Monat, sondern der Grenzbetrag von 8.004 Euro pro Kalenderjahr. Daran bemisst sich, ob zwischen zwei Ausbildungsabschnitten das Kindergeld weitergezahlt wird oder nicht.

Dies bedeutet aber auch, dass der Verdienst während eines Vollzeitjobs über den Kindergeldbezug für ein gesamtes Kalenderjahr entscheidet: Der finanzielle Nachteil durch den Wegfall des Kindergeldes durch einen Vollzeitjob kann damit 2.208 Euro betragen.

Geld-Magazin.de, 26.10.2010

 


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