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Rubrik: Aktuell

 

Stand 7.11. sind es noch 54 Tage, dann ist sie da: die Abgeltungssteuer. Bemerkenswert viele Bundesbürger haben sich nach einer aktuellen Umfrage noch nicht mit dem Thema beschäftigt. Dabei gibt es eine gravierende Änderung gegenüber bisher.

Das Einfache vorneweg: ab 1.1.2009 werden die Kapitalerträge mit pauschal 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert; mit dieser Einbehaltung ist die Steuerschuld auch "abgegolten".

Die gravierende Änderung aber, die anscheinend noch nicht so fest bei den Anlegern bewußt ist: die Spekulationsfrist entfällt. Kursgewinne bei Aktien und Fonds sind bei Verkauf steuerpflichtig - bis 31.12.2008 gilt noch die Altregelung, dass die Kursgewinne nach einer Spekulationsfrist von 1 Jahr steuerfrei sind.

Dabei wird innerhalb eines Depots das FiFo-Prinzip zugrunde gelegt: first in, first out. Das heißt, wenn Sie z.B. heute schon 100 Aktien der Firma xy besitzen, Einkaufskurs 50 Euro. Und am 2. Januar nochmal 100 Aktien kaufen, Kurs 75 Euro. Dann verkaufen Sie am 20. Januar 50 Aktien, Kurs 65 Euro. Für die steuerliche Betrachtung haben Sie aus den "alten" Aktien verkauft, müssen also 50 mal einen Kursgewinn von 15 Euro versteuern. Und nicht aus den neuen, haben also keinen Verlust erlitten. Es wird auch kein Mischsatz angesetzt.

Viele Banken und depotführende Gesellschaften werben deshalb damit, sich ein Zweitdepot anzulegen, um die Bestände ganz sauber trennen zu können. Hier sollten Anleger genau auf die zusätzlich entstehenden Kosten / Depotgebühren achten und einschätzen, ob es sich für sie lohnt.
Dito sollten Umschichtungsvorschläge eher unter dem Aspekt "lohnt es sich aus Ertragsgründen" als aus steuerlichen Gründen bewertet werden.

Alle relevanten Informationen zur Abgeltungssteuer mit tabellarischer Übersicht lesen Sie hier.


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