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Steruerklärung 2013

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Rubrik: Aktuell

 

Das hat sich geändert

© sashpictures - Fotolia.com

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Aufgepasst: seit dem 1. Januar 2013 gelten wieder neue Regeln bei der Steuererklärung. Diese sind jedoch nicht immer vorteilhaft für die Arbeitnehmer. Hier die wichtigsten Änderungen.


Positiv wirken sich die Gesetzesänderungen für die Nutzer von Firmenwagen aus. Entscheiden sich Arbeitnehmer für ein Elektrofahrzeug, sind die zusätzlich anfallenden Anschaffungskosten für das Batteriesystem von der Steuerpflicht ausgenommen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Zahl der umweltbewussten Autos zu erhöhen und die Wirtschaft in diesem Segment anzukurbeln.

Änderungen wird es auch in der Besteuerung bei Wehrdienstleistenden und Teilnehmer am Bundesfreiwilligdienst geben. Ein Teil der Bezüge sollen in Zukunft besteuert werden, wobei die Regelung vor allem die Zuschläge betrifft. Einzig steuerfrei soll der Sold bleiben.

Uneinigkeit herrscht weiterhin bei der Besteuerung gleichgeschlechtlicher Partner. Während einige Parteien für die Gleichstellung dieser Ehen plädieren, spricht sich die Regierung bisher gegen das so genannte Ehegattensplitting bei gleichgeschlechtlichen Ehen aus. Aktuell wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erwartet, doch die Chancen für eine Gleichbehandlung gegenüber Zweigeschlechtlichen Ehen sehen positiv aus.

Eine Änderung wird es auch bei der steuerlichen Berechnung von Umzügen aus arbeitstechnischen Gründen geben. Die tatsächlichen Kosten eines Umzuges können bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abgesetzt werden. Geändert haben sich die Richtwerte, welche für die Pauschbeträge der Umzugskosten berechnet werden können. Diese haben sich insgesamt erhöht, so dass die Arbeitnehmer eine größere Summe absetzen können. Als Kosten des Umzuges kann z.B. die zweifach gezahlte Miete angegeben werden, welche durch eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung anfallen.

Eine Änderung wird es auch bei der Berechnung von Sachbezügen geben. Sachbezüge sind nicht alle Leistungen des Arbeitgebers, welche anstelle eines finanziellen Lohnes dem Arbeitnehmer zugute kommen, dazu gehören Leistungen wie u.a. ein Verpflegungsgutschein oder einer freien bzw. verbilligten Unterkunft. Diese sehr unterschiedlich ausfallenden Sachleistungen sind seit 2007 in der Sozialversicherungsentgeldverordnung (SvEV) festgehalten. Seitdem steigen die amtlichen Bezugswerte jährlich an. Dies wirkt sich wiederum auf die Berechnung der Lohnsteuer aus.

Die Änderungen welchen das Steuerrecht ständig unterliegt, sind für jemanden der sich nur einmal im Jahr damit beschäftig schwer zu verstehen. Um dich die lästige Arbeit zu erleichtern gibt es zwei Möglichkeiten. Zum Einen werden im Internet mittlerweile zahlreichen Programme für die Erstellung der Steuererklärung angeboten. Der sicherste Weg eventuell noch mehr Geld einzusparen ist der Gang zum Steuerberater. Diese nehmen zwar ein Honorar, doch im besten Fall ist dies durch die abgenommene Arbeit und sparende Tipps wieder abgegolten.

Geld-Magazin, 11.01.2013

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