Sie befinden sich hier: Home > Finanzen > Aktuell
Finanzen > Aktuell

Testament

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 3.0 von 5. - 1 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Aktuell

 

Was sie beim Erstellen eines Testaments beachten sollten

© Dan Race

© Dan Race

Sollte der Tod eines Menschen eher als eine traurige Angelegenheit gesehen werden und zur Versöhnung aufrufen, herrscht bei der der Vergabe des Erbes hingegen oftmals Streit und Gier. Jährlich werden in Deutschland hohe Summen an Geld vererbt, wobei nur ein Drittel der Testamente überhaupt eine eindeutige Regelung zur Verteilung des Erbes enthalten. Zusätzlich sind Testamente oft falsch geschrieben und führen somit zum Streit unter den Erben.

Testament vom Notar beglaubigen lassen

Wollen sie einem Streit ihrer Nachkommen entgehen, ist der beste Weg dem vorzubeugen der Gang zu einer Beratungsstelle. Fachkundige Unterstützung, wie ein Testament zu verfassen ist und welche Recht sie haben, leistet ihnen ein Notar oder Anwälte die auf das Erbrecht spezialisiert sind. Wollen sie sich diese Hilfe nicht leisten, sollten sie wissen, dass ein Testament auch gültig ist, wenn es nicht notariell beglaubigt wurde. Für diesen Fall muss das Testament aber komplett per Hand verfasst und mit ihrer Unterschrift versehen sein. Erstreckt sich das Dokument über mehrere Seiten, müssen diese nummeriert werden, sowie jeweils mit Datum und Unterschrift versehen werden. Das Datum spielt dann eine Rolle wenn mehrere Versionen eines Testaments vorhanden sind, da immer das Aktuellste bei der Vollstreckung des Erbes gilt.

Freie Entscheidung über Verteilung des Erbes

Was sie in ihrem Testament auf jeden Fall verfügen sollten, ist wer als Erbe eingesetzt wird. In Deutschland gilt, dass laut § 1937 BGB, sowohl über das was vererbt sowie über die Erben frei entschieden werden kann. Es gibt jedoch wie überall auch Einschränkungen, da nur juristische Personen wie Stiftungen, Vereine und Gesellschaften und natürlich Menschen als Erben in Frage kommen. Anders als z.B. in den USA kann hierzulande ein Haustier nicht als Erbe bestimmt werden.

Enterbung nur unter bestimmten Bedingungen

Schwierig ist es auch die nächsten Blutsverwandten, wie die eigenen oder adoptierten Kinder, zu enterben. Damit dies möglich ist, müssen triftige Gründe vorliegen. Auch wenn anderen Personen im Testament  als Erben eingesetzt werden, steht denn Kindern immer ein Pflichtanteil des Gesamtvermögens zu. Eine Enterbung kann nur dann vollzogen werden, wenn dem Vererbenden, dessen Kindern oder Ehepartner, durch die Person der ein Pflichtanteil zusteht, mit dem Leben bedroht werden oder ihnen gegenüber, nach §2333 BGB, eine schwere Straftat begeht.

Die Verteilung des Erbes sollte genau im Vermächtnis betitelt werden. So können sie sichergehen, dass jedem das zukommt, was er erhalten soll. Es gibt damit eine juristische Unterscheidung zwischen den Erbenden und den Vermächtnisnehmern. Bei den Erben wird ausgedrückt wer überhaupt erben wird, während im Vermächtnis genau steht was an die jeweiligen erben geht. Wichtig ist genau die Personen zu benennen, da schwammige Formulierungen, das Testament ungültig machen. Formulierungen, wie „Personen, die sich um mich gekümmert haben“ sind bei der Vollstreckung ungültig, da dies zu ungenau ist.

Geld-Magazin, 04.10.2013

Tagesgeld mit bis zu 1,50 % p.a.* Zinsen und Zinsgarantie bis 01.11.2013 - hier online eröffnen!
Das 1822direkt-Tagesgeldkonto: Top Zinsen und weitere tolle Extras!
Eröffnen Sie Ihr Tagesgeld direkt hier online!


Anmeldung zum Geld-Magazin.de-Newsletter

E-Mail:


HTML E-Mails?