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Was tun, wenn Fonds schließen

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Rubrik: Aktuell

 

In den letzten Wochen und Monaten wurden viele Fonds geschlossen. Manche nur vorübergehend, wie verschiedene offene Immobilienfonds. Manche auch für immer. Das kann aus vielerlei Gründen passieren. Was Anleger dazu wissen müssen ...

Zuerst muß unterschieden werden: handelt es sich um eine vorübergehende Schließung, oder macht der Fonds für immer "dicht"?

Vorübergehend Schließung

Das passierte im Sommer 2007 einigen ABS-Fonds, die aber zwischenzeitlich wieder öffneten.
Aktuell sind 12 offene Immobilienfonds aufgrund der Finanzmarktkrise geschlossen: Kan Am Grundinvest, Axa Immoselect, TMW Immobilien Weltfonds, SEB Immoinvest, UBS Euroinvest Immobilien, UBS 3 Kontinente Immobilien, Morgan Stanley P2 Value, CS Euroreal, Degi Europa, Degi Internationa, Catella Nordic Cities. Das heißt für Anleger, die Fondsanteile besitzen: sie können ihre Anteile für zunächst drei Monate nicht zurückgeben, bei der UBS beträgt die Sperrfrist sechs Monate.

Der Grund für die Schließung: es sind zuwenig flüssige Mittel, sprich Kapital vorhanden, um Anleger auszuzahlen. Insgesamt sind rund 38 Prozent des Gesamtvermögens der Branche von knapp 90 Mrd. Euro derzeit eingefroren. Das ist auch das Stichwort: "eingefroren" heißt, der Fonds existiert weiter. Es sind nur keine Einzahlungen, und auch keine Auszahlungen mehr aus dem Fondsvermögen möglich. Dazu zählen leider, wie am 2. Dezember bekannt wurde, auch fest vereinbarte Auszahlpläne. Hier versuchen die einzelnen Fondsgesellschaften Lösungen für ihre Kunden zu finden, die mit diesen monatlichen Auszahlungen häufig ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Um die schwierige Marktphase auszusitzen, können die Fonds die Aussetzung der Anteilsrücknahme verlängern. Die Schließung offener Immobilienfonds ist durch das Investmentgesetzt geregelt. Maximal zwei Jahre kann die Rücknahme von Anteilsscheinen ausgesetzt werden.

Die Anleger können aber zwischenzeitlich ihre Fondsanteile über die Börse verkaufen. Oder, wenn es das restliche Vermögen zuläßt, abwarten, bis die Fonds wieder geöffnet werden.

Auf Dauer geschlossene Fonds

Dazu zählen z.B. Aktienfonds aus der Internet / Technologie-Welle, weil das verwaltete Vermögen nach Abebben der "Welle" wegen Kursverlusten und MIttelabflüssen in Relation zu den Kosten zu gering wurde. Andere Fonds werden aus Bereinigungsgründen geschlossen, weil nach Bankenübernahmen / -fusionen nicht zwei Fonds mit gleichen Anlageschwerpunkt nebeneinander existieren sollen. Das war damals bei der Fusion Hypobank / Bayerische Vereinsbank so, das wird jetzt bei der Übernahme der Dresdner durch die Commerzbank wieder so sein. Branchenexperten schätzen z.B., dass bis zu 200 cominvest-Fonds betroffen sein könnten.

Die Anleger selbst erhalten dann ein Angebot, in einen neuen Fonds (den "Überlebenden" bzw. Fusionierten) zu wechseln. Gegen eine Fondsschließung / Fusion selbst können sie nichts machen. Ausnahme: Laufzeitfonds (also Fonds mit vertraglich vereinbarter Laufzeit) dürfen nur aus wichtigem Grund, z.B. drohender Insolvenz, geschlossen werden.

Die Frist für die Schließung / Fusion beträgt nach Veröffentlichung der Absicht im Prospekt und Bundesanzeiger mindestens 6 Monate. Bis zum Ende der Frist kann der Kunde sich sein Geld von der Fondsgesellschaft auszahlen lassen, oder in einen anderen Fonds wechseln.

Tipp: Achtung auf den steuerlichen Aspekt. Ein Tausch wird steuerlich wie ein Verkauf / Neukauf bewertet. Vor allem für die ab 1.1.209 geltende Regelung Abgeltungssteuer / Wegfall Spekulationsfrist ist dies sehr wichtig. Denn alle Kursgewinne müssen dann versteuert werden. Bei einer Fusion zweier Fonds dagegen behält der Anleger seinen Steuerstatus.

Achten Sie bei den angebotenen Fonds dann auch darauf, ob der neue Fonds dieselben Anlageschwerpunkte und Konditionen hat wie Ihr "alter". Und falls Sie sich auszahlen lassen möchten: warten Sie nicht bis zum Fristende, denn erfahrungsgemäß sinken die Kurse dann.

 


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