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Online-Überweisungen genau kontrollieren
Rubrik: Girokonten
Achtung: Online-Überweisungen sollten Sie vor dem Click auf „Absenden“ genau prüfen. Denn im Gegensatz zu den Papierüberweisungen liegt hier die Kontrollpflicht nicht bei der Bank, sondern beim Kunden.
So lautet das rechtskräftige Urteil des AG München vom 18.6.07, AZ 222 C 5471/07. Kunden haben bei falsch angegebenen Kontonummern oder Bankleitzahlen keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Bank. Dies betrifft nicht nur Gelder, die dann auf ggf. auf einem falschen Konto landen, sondern auch "zustellbare Gelder", die zurücküberwiesen werden. Hier kann es kritisch werden, wenn eine Zahlungsfrist versäumt wurde. Es zählt nicht die Absicht des Zahlens, sondern der tatsächliche Zahlungseingang.