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Schon auf das SEPA-Verfahren umgestellt?

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Rubrik: Girokonten

 

Was ist SEPA und wozu dient es?

© Coloures-Pic - Fotolia.com

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Dieser Tage ist sie in aller Munde – die Umstellung der SEPA. Doch was genau das ist und was sie für jeden Einzelnen von uns bedeutet, das wissen die Wenigsten. Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area, was kurzum bedeutet, dass das bargeldlose Bezahlen europaweit vereinfacht werden soll. Davon betroffen sind alle Überweisungen und Lastschriften, sowohl von Privatersonen als auch Firmen. Das neue System wird ab dem 1. Februar 2014 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt muss bei nationalen  SEPA-Überweisungen nur die IBAN angegeben werden, internationale Überweisungen benötigen bis zum 31. Januar 2016 zusätzlich die Angabe der BIC-Nummer.


Die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und die BIC (Internationale Kontonummer) ersetzen in Zukunft die bisherigen Kontodaten. Der Aufwand für die Umstellung wird von Experten höher eingestuft, als die Umstellung des Euros im  Jahre 2002. Die Befürchtung ist, dass viele Firmen in mit der Umstellung in Verzug geraten könnten, da sowohl die einfache Sachen wie Briefköpfe als auch komplexe Systeme wie die Software angepasst werden müssen.

Unternehmen müssen rechtzeitig umstellen

Eine Umstellung auf das SEPA-System klingt zunächst erstmal einfach, neue BIC und IBAN angeben, sollte aber nicht unterschätzt werden. Sind Zahlungsabläufe bis zum 1.2.2014 nicht umgestellt, d.h. Bankeinzugsermächtigungen von Kunden nicht auf das SEPA-System umgestellt, können die Daten nicht mehr genutzt werden. Dies kann zu einem erheblichen Chaos führen und sollte auf jeden Fall im vornherein vermieden werden. Zentral ist daher die Anschaffung einer Software, welche ihrer alten Buchhaltersoftware die SEPA-Anforderungen ermöglicht, von Nöten. Doch Vorsicht - die Datenfelder müssen per Hand gefüllt werden. Dies bedeutet einen großen Aufwand für die Mitarbeiter.

Frist für Rückbuchung ändert sich

Grundsätzlich sollte jeder wissen, dass sich mit der Umstellung auch die rechtlichen Grundlagen für den Zahlungsverkehr ändern. Statt wie bisher sechs Wochen, können Lastschriften in Zukunft innerhalb einer achtwöchigen Frist zurück gebucht werden. Um die Kontoinformationen der Gläubiger muss sich Jeder selbst kümmern. Überweisen sie z.B. ihre Miete, müssen sie sich die notwendigen Kontoinformationen also die IBAN bis zum 1.2.2014 eigenständig beim Zahlungsempfänger besorgen und die Daten umstellen.


Der Vorteil der sich durch die europaweite Umstellung auf das SEPA ergibt, sollen langfristig die leichtere Zuordnung von offenen Rechnungen sein, sowie insgesamt ein geringerer Aufwand bei der Zahlungsabwicklung. Des Weiteren sollen die Kosten für die Zahlungsverkehrsabwicklung sinken, zunächst bedeutet die Umstellung jedoch sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Informieren sie sich jetzt und warten sie nicht bis zum Januar mit der Umstellung auf das SEPA-System.

Geld-Magazin, 29.11.2013

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