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Ferienimmobilien im Ausland

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Rubrik: Immobilien, Specials, Startseite

 

Viele Menschen machen ihren Urlaub im Ausland. Oft wir dann auch über einen Kauf einer eigenen Ferienimmobilie in diesem schönen Ort nachgedacht. Auch die fallenden Immobilienpreise verstärken diesen Plan sogar noch erheblich. Doch man sollte aufpassen, denn wie heißt es so schön, „Andere Länder, andere Sitten“.

Ferienimmobilien im Ausland © Gunnar Nienhaus - Fotolia.com

© Gunnar Nienhaus - Fotolia.com

In vielen Ländern ist ein Notar für einen solchen Kauf erforderlich. Manchmal müssen beide Parteien, Käufer und Verkäufer, einen Rechtsanwalt einschalten, der ihre Interessen vertritt, damit niemand von der Gegenpartei übervorteilt wird. Dies gilt besonders in den skandinavischen Ländern Dänemark, Schweden und Nordwegen, aber auch in den USA und England. Denn hier gibt es keinen öffentlichen Notar, der beide Parteien berät und die Verträge auf Ausgewogenheit prüft.

Aber auch in Ländern mit Notariat können im Vergleich zu einem deutschen Notar die Aufgaben stark abweichen. Der griechische Notar entwirft seine Urkunde normalerweise nicht selbst und übernimmt somit auch keine allgemeine Rechtsberatung zur Vertragsgestaltung. Ein französischer oder spanischer Notar entwirft zwar den Vertrag, aber es gibt zusätzlich noch einen Vorvertrag. Dieser Vorvertrag ist schon bindend und kann rechtliche Wirkungen mit sich führen. Darum immer dran denken: Vorab  immer über die rechtlichen Gegebenheiten des Landes informieren, damit nicht durch den unterschriebenen Vorvertrag unerwünschte Verpflichtungen eingegangen werden.

In anderen Ländern ist auch nicht so ein Verlass auf das Grundbuch wie in Deutschland. In den USA gibt es beispielsweise eine entsprechende Version. Allerdings sollte man hierbei nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit hoffen. Ratsam wäre hier eine Versicherung, die den Käufer vor möglichem finanziellem Verlust schützt. 

Weiter Informationen finden Sie unter www.notar-recht.de

 

Geld-Magazin.de (Lena Schimmel), 29.08.2011


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