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Höhere Grunderwerbsteuer macht den Immobilienkauf teurer

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Rubrik: Immobilien, Startseite

 

Als ob ein Immobilienkauf nicht schon teuer genug ist. Bevor ein Erwerber das Objekt sein Eigen nennen kann bzw. eingezogen ist, werden bereits die ersten Rechnungen ausgestellt.

Höhere Grunderwerbsteuer macht den Immobilienkauf teurer © Rebel - Fotolia.com

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Mag man bei der Maklercourtage noch Verständnis aufbringen, so tendiert das Verständnis bei der Grunderwerbsteuer fast gegen null, weil man für einen hohen Kostenaufwand nahezu keinen Gegenwert erhält. Die Zahlung dieser Steuer durch den Käufer ist aber Voraussetzung dafür, dass der Erwerber im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden kann. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und seit 2006 auch nach der Lage des Objektes.

Oder anders ausgedrückt: Lag der Hebesatz der Grunderwerbsteuer bis vor einigen Jahren noch bei bundeseinheitlich 3,5 Prozent des Immobilienkaufpreises, so kommt es jetzt vor allem darauf an, in welchem Bundesland die Immobilie liegt.
Denn bis zum Jahre 2006 floss das Geld aus der Grunderwerbsteuer ausschließlich dem Bund zu. Erst im Zuge der Föderalismusreform haben nun die Länder die Hoheit über die Grunderwerbsteuer bekommen. D.h. sie erhalten das Geld und können bestimmen, wie hoch der jeweilige Hebesatz ist. Und da schlagen die Länder angesichts ihrer klammen Haushalte zu. Bereits zum 01.01.2011 haben Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und das Saarland eine Erhöhung beschlossen; in Brandenburg sind fünf Prozent fällig, im Saarland immerhin noch vier Prozent, während in den anderen Ländern 4,5 Prozent zu zahlen sind. Und seit dem 01.11.2011 müssen Käufer auch in Nordrhein-Westfalen fünf Prozent Grunderwerbsteuer bezahlen.

Dieser Wert scheint sich auch durchaus zu etablieren. Denn zum 01.01.2012 werden auch in Schleswig-Holstein sowie in Rheinland-Pfalz die Käufer nicht umhinkommen und fünf Prozent Grunderwerbsteuer für den Erwerb einer Immobilie zahlen.

Leider bieten sich da für die Erwerber kaum Einsparmöglichkeiten. Die Zahlung der Steuer ist eine der Voraussetzung dafür, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen kann. Dabei wird sie - und hier liegt ein mögliches Einsparpotenzial - ausschließlich auf den Kaufpreis für die Immobilie beziehungsweise das Grundstück erhoben. Etwa mit verkaufte Möbelstücke wie beispielsweise eine Einbauküche oder -schränke können von ihrem Wert her den Kaufpreis mindern, sodass hier ein kleines Einsparpotenzial an der Grunderwerbsteuer möglich ist. Immerhin, wenn man bedenkt, dass die Erwerbsnebenkosten mit der Anpassung der Grunderwerbsteuer deutlich über zehn Prozent des Kaufpreises liegen können.

Geld-Magazin.de, 01.12.2011


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