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Verkauf: Instandhaltungsrücklage nicht vergessen

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Rubrik: Immobilien

 

Viele Verkäufer einer Eigentumswohnung verschenken unbewußt mehrere Tausend Euro. Denn sie vergessen die Instandhaltungsrücklage. Der Verkäufer hat in der Regel über mehrere Jahre eingezahlt - nun geht sie mit dem Verkauf der Wohnung auf den Käufer über.

Tipp: Beim Immobilienverkauf auch die Instandhaltungsrücklage ansetzen

Das sollte der Verkäufer beim Kaufpreis berücksichtigen. Denn mit dem Eigentümerwechsel verliert der Verkäufer seinen Anspruch auf die Rücklage.

Diese wird, meist über das Hausgeld, sukzessive durch alle Eigentümer einer Wohnanlage aufgebaut, um für die Deckung von unvorhergesehenen Reparaturen oder für größere Renovierungen gewappnet zu sein.

Beim Verkauf gehen alle Pflichten, aber auch alle Rechte an der Wohnung auf den Käufer über. Zu den Rechten gehört auch der Anspruch auf die bis dato angesammelte Instandhaltungsrücklage, genauer auf den Anteil der Wohnung daran.

Kein Anspruch auf Auszahlung

Weder Verkäufer noch Käufer können sich die Instandhaltungsrücklage auszahlen lassen, sie verbleibt quasi bei der Wohnung. Deshalb unser Tipp für alle Verkäufer: Setzen Sie den aktuellen Wert der Instandhaltungsrücklage (ersichtlich aus der Jahresabrechnung des Verwalters) mit im Kaufpreis an, und weisen Sie potentielle Käufer explizit darauf hin. Sonst verschenken Sie mehrere Tausend Euro - denn die Instandhaltungsrücklage liegt meist bei bis zu 5 % des Kaufpreises!

Geld-Magazin.de, 7.7.2010


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