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Abgeltungssteuer - das sollten Sie wissen!

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Ab 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungssteuer - die bisherige Zinsabschlagssteuer entfällt. Was ist der Unterschied? Beide Steuern greifen auf Ihre Kapitalerträge. Aber die Zinsabschlagssteuer war eine Voraussteuer auf Ihre tatsächlich zu zahlende Steuer (wie das Wort "Abschlag" schon sagt), d.h. sie mußten im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung die gezahlte ZaSt angeben, und die tatsächlich zu zahlende Steuer wurde dann gemäß Ihrem persönlichen Steuersatz ermittelt, und die ZaSt darauf angerechnet.

Bei der Abgeltungssteuer ist es einfacher: mit der pauschalen Besteuerung von 25 %, direkt bei Auszahlung der Kapitalerträge durch z.B. die Bank einbehalten, ist die Steuerschuld erledigt - es muß dann nicht mehr später "nachgekartelt" werden. So dachten sich das die Politiker, hört sich ja auch einfach an.....

Das sollten Sie aber im Detail wissen:

  1. Die Abschlagssteuer beträgt pauschal 25 %.
  2. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (!). Also wundern Sie sich nicht, wenn Ihre Bank / Sparkasse / Bausparkasse Sie jetzt nach Ihrer Konfession fragt .... diese Information ist für die korrekte Berechnung und Abführung der Abgeltungssteuer relevant.
  3. Es gibt weiterhin den Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro). Ihr bisheriger Freistellungsauftrag sollte eigentlich Gültigkeit behalten - hier werden Sie aber sicher im Vorfeld von Ihrem Kreditinstitut noch informiert. Werbungskosten über den Freibetrag hinaus können nicht mehr geltend gemacht werden.

Und so werden die einzelnen Kapitalanlageformen bisher, und ab 2009 besteuert:

<table border="2" cellspacing="5" style="BORDER-TOP-WIDTH: 2px; BORDER-LEFT-WIDTH: 2px; BORDER-LEFT-COLOR: rgb(218,165,32); BORDER-BOTTOM-WIDTH: 2px; BORDER-BOTTOM-COLOR: rgb(218,165,32); WIDTH: 100%; BORDER-TOP-COLOR: rgb(218,165,32); HEIGHT: 324px; BORDER-RIGHT-WIDTH: 2px; BORDER-RIGHT-COLOR: rgb(218,165,32)" class="caption"><tbody><tr style="BACKGROUND-COLOR: rgb(218,165,32)"><td>Anlageform</td><td>bisher</td><td>ab 1. Januar 2009</td><td>Tendenz</td></tr><tr><td>Aktien</td><td>Kursgewinne sind nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei. Werden sie früher verkauft, muss der Gewinn (wenn > 512 Euro) zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Letzeres gilt ebenso für Dividenden. </td><td>Kursgewinne und Dividenden unterliegen in voller Höhe der Abgeltungssteuer. Verluste aus Verkäufen werden mit Gewinnen verrechnet. </td><td>schlechter </td></tr><tr><td>Aktienfonds</td><td>Kursgewinne sind nach einem Jahr steuerfrei zu realisieren. Dividenden werden zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.</td><td>Kursgewinne und Dividenden unterliegen in voller Höhe der Abgeltungssteuer. </td><td>schlechter</td></tr><tr><td>Tagesgeld, Sparkonto, Festgeld, Sparbriefe u.ä.</td><td>

Zinsen sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, also bis über 40% können anfallen.

</td><td>Pauschale Abgeltungssteuer 25%. </td><td>besser</td></tr><tr><td>Festverzinsliche Wertpapiere, Anleihen, Bundesschatzbriefe</td><td>Zinsen sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, also bis über 40% können anfallen. </td><td>Pauschale Abgeltungssteuer 25%.</td><td>besser</td></tr><tr><td>Lebensversicherung (Kapital- oder Renten-LV)</td><td>Für vor 2005 abgeschlossene Verträge (Laufzeit > 12 Jahre, Beitragsdauer > 5 Jahre) erfolgt die Auszahlung steuerfrei. Seit 2006 abgeschlossene Verträge, die nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, unterliegen zur Hälfte dem persönlichen Steuersatz. </td><td>Keine Änderung für Verträge > 12 Jahre, seit 2006 geschlossen und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr. Alle anderen: pauschale Abgeltungssteuer 25%.</td><td>keine</td></tr><tr><td>Riester-/Rürup-Rente</td><td>Bei Auszahlung unterliegt die volle Rente (also nicht nur der Ertragsanteil) dem persönlichen Steuersatz. </td><td>Keine Änderung.</td><td>keine</td></tr><tr><td>Offene Dachfonds </td><td>Zinsen sind voll steuerpflichtig, Dividenden zur Hälfte, jeweils persönlicher Steuersatz. Veräußerungsgewinne sind nach einem Jahr steuerfrei.</td><td>Analog Aktienfonds. Zielfonds in vor 2009 erworbenen Dachfonds kann der Fondsmanager beliebig oft steuerfrei austauschen.</td><td>besser</td></tr></tbody></table>

Tipp: Viele Banken werben derzeit damit, aus den bisherigen Aktienfonds in einen Dachfonds zu wechseln, um dort dann die Steuerfreiheit bei Umschichtung zu genießen. Allein das Steuersparziel sollte aber nicht über die gewünschte Anlageform entscheiden! Schauen Sie sich den angebotenen Dachfonds genau an, in welche Themen / Branchen er investiert. Und: die Neuregelung gilt nur für ab 1. Januar 2009 gekaufte Anteile - Ihre bisherigen Aktienfonds unterliegen für alle bis 31.12.2008 gekauften Anteile altem Recht.

Mehr Details und aktuelle rechtliche Bestimmungen finden Sie auch bei dem Bundesministerium für Finanzen. Hier gibt es auch die Stichworte von A bis Z zur Abgeltungssteuer.

Geld-Magazin hat nach bestem Wissen und den aktuell vorliegenden Informationen recherchiert. Wir können, da sich die Ausführungsbestimmungen noch ändern können, keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser steuerlichen und rechtlichen Informationen übernehmen. Die konkreten steuerlichen Details hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.


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