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Falschberatung: Anleger klagen über hohe Verluste

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Falschberatung scheint an der Tagesordnung zu sein, wenn man sich eine aktuelle Studie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ansieht.

Falschberatung: Anleger klagen über hohe Verluste © djd/KWAG

© djd/KWAG

Die hat nämlich herausgefunden, dass in 176 von 200 Fällen Falschberatung vorgelegen habt. Kunden haben mit Beratern von Banken und Versicherungen Verträge abgeschlossen, die fast alle an den Bedürfnissen der Anleger vorbei gingen.

Schon ein Jahr vorher hat die Stiftung Warentest 21 Banken untersucht, bei denen keine einzige die Note 1 bzw. 2 erhalten hat, dafür sechs Banken die Note 5. Durch Falschberatung entsteht somit jährlich ein Schaden von bis zu 98 Milliarden Euro. Das sind zwei Prozent des Geldvermögens deutscher Haushalte.

Neutrale Überwachung gefordert

Der Gesetzgeber hat mittlerweile reagiert und die Bereitstellung von Produktinformationen, wie auch Beratungsprotokolle angeordnet. Trotzdem „weist die Qualität der Finanzberatung erhebliche Mängel auf, obwohl die Anlegergesetze in jüngster Zeit verschärft wurden“, weiß Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. „Beide Maßnahmen sind leider nicht an einheitliche Vorgaben gebunden und zudem mit Ausnahmen versehen – und diese greifen genau in den Bereichen, die am undurchsichtigsten sind“, meint Ahrens. Um hier anzusetzen, werden mittlerweile neutrale Institutionen zur Bewertung und Zertifizierung gefordert, wie beispielsweise die Stiftung Warentest.

Die Beweislast sollte von den Kunden auf die Banken übergehen

KWAG-Fachanwalt Jens-Peter Gieschen geht sogar noch einen Schritt weiter: „Der Gesetzgeber muss die Beweislast in den Schadenersatzprozessen gegen die Banken einfach umdrehen. Den Rest regelt dann der Markt.“ Bisher ist es so, dass der Anleger den Beweis der Falschberatung antreten muss. Wenn man diese Beweislast nun auf die Banken abwälzen würde, müsse diese die ordnungsgemäße Beratung nachweisen. Würden unterschiedliche Aussagen gemacht werden und würden schriftliche Dokumente fehlen, würde die Bank verlieren.


Geld-Magazin.de, 09.11.2011


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