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Steuerfreibeträge

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Das deutsche Steuerrecht mag als kompliziert gelten, es bietet jedoch einige grundsätzliche Erleichterungen, die die Steuerlast ohne große Formalitäten mindern. Steuerliche Freibeträge stellen einen bestimmten Betrag vom Einkommen, der die eigene, familiäre oder unternehmerische Existenz sichert, von der Steuerschuld frei.

Steuerfreibeträge

© Thomas - Fotolia.com

Der Fiskus greift erst ab dem ersten Euro zu, der über diesen steuerlichen Freibetrag hinausgeht. Freibeträge schützen den Steuerzahler davor, dass er durch eine zu hohe Abgabenlast nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt oder den seiner Kinder zu bestreiten und für sein Alter vorzusorgen.

Gleiches Recht für alle: der Grundfreibetrag

Zunächst sei der Grundfreibetrag angeführt. Er entspricht in der Höhe dem „Hartz-IV“ Betrag inklusive Miet- und Heizkostenzuschüssen, der den Bedürftigsten in unserer Gesellschaft aus dem Steuersäckel zuteil wird. Da vor dem Grundgesetz alle gleich sind, steht dieser Betrag auch dem einkommenssteuerpflichtigen Bürger in Form des Grundfreibetrages von derzeit jährlich 8.004 Euro und jedem seiner Kinder in Form des Kinderfreibetrages in Höhe von 7.008 Euro zur Verfügung.

Steuerfreibeträge steigen mit den Jahren in Relation zur Inflation und Entwicklung der Lebenshaltungskosten

Der Sparer sollte gleich mit Beginn jedes Jahres die Freistellungsaufträge bei seinen Banken und Depotverwaltern überprüfen und eintragen lassen. Die Summe seiner Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen. Kapitalerträge wie Veräußerungsgewinne und Dividenden, die über diesen Sparerpauschbetrag hinausgehen, unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Sich informieren

Erste Bürgerpflicht ist, sich regelmäßig zu informieren und sich keinen der Freibeträge entgehen zu lassen. Hier empfiehlt sich das regelmäßige Durchstöbern der einschlägigen Finanzamtseiten oder Finanzratgeberseiten im Internet, die diverse Ratschläge und Merkblätter zur Verfügung stellen.

Weitere Voraussetzung ist, sich mit der eigenen Vermögenssituation aktiv auseinanderzusetzen. Hier ist viel Sparpotential möglich, indem Ausschüttungen, Veräußerungen und Dividendenzahlungen so gesteuert werden, dass alle verfügbaren Freibeträge, auch die der Kinder, optimal ausgeschöpft werden können.

Tipp: Je komplexer allerdings die persönliche Vermögenssituation wird, desto dringlicher empfiehlt sich professionelle Beratung durch Vermögens- und Steuerberater.

Geld-Magazin.de, 09.05.2011


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