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VL: höhere Zulagen beim Fonds-Sparen

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Ebenfalls kein Aprilscherz: ab 1. April 2009 wurde die Arbeitnehmersparzulage (gibt es für Vermögenswirksame Leistungen) bei der Anlage in Fonds-Sparpläne erhöht.

Bisher betrug sie 18 %, ab 1.4. gibt es 20 % Arbeitnehmersparzulage. Das gilt rückwirkend für das gesamte Sparjahr 2009, und für Einzahlungen bis 400 Euro jährlich. Der maximale staatliche Zuschuss pro Jahr steigt so auf 80 Euro.

Und nur für die diese Anlagevariante gilt: Ledige dürfen 20.000 Euro (vorher: 17.900 Euro) pro Jahr verdienen, Verheiratete zusammen bis zu 40.000 Euro (vorher: 35.800 Euro).

Aber Achtung: die höhere Zulage gibt es nur für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Fonds-Sparpläne, nicht für Sparen in Bausparverträge. Hier bleiben auch die Einkommensgrenzen unverändert.

Der erhöhte Zulagensatz von 22% für Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in den neuen Bundesländern entfällt.

Geld-Magazin.de- Meinung: noch komplizierter und undurchschaubarer geht es wohl nicht. Schade, dass nur die risikoreichere Sparform gefördert wird (auch wenn der Hintergedanke: Beteiligung am Produktivvermögen) dahintersteht.

Aber Arbeitnehmer sollten sich auf jeden Fall ihre VL, so sie der Chef noch zahlt, nicht entgehen lassen! Und dann mit Blick auf die eigene Risikoneigung entscheiden, welches Sparprodukt - Bausparen oder Fondssparen - gewählt wird. Die leicht höhere Zulage sollte nicht allein das Entscheidungskriterium für Fondssparen sein. Denn sie macht maximal 8 Euro p.a. mehr aus - das Kursrisiko ist oft wesentlich höher!


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