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Vorsicht Falle: Kosten bei online-Depots

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Man will ja nicht gleich "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" rufen, aber manchmal drängt sich dieser Eindruck schon auf. Besonders online-Broker sind sehr erfinderisch, wenn es darum geht, zusätzliche Gebühren einzunehmen.

Dann wird das kostenlose oder kostengünstige Wertpapierdepot beim Internet-Anbieter ganz schnell zu einer teuren Angelegenheit.

Der einfachste Ansatz: Depotgebühr ist niedrig, dafür kostet jede Order über vergleichbarem Marktpreis. Oft auch als Mindestgebühr - dann werden kleinere Aufträge schnell überproportional teuer.

Weitere Kostenfallen: 

  • Teuer ist dann alles, was nicht online geht. Für Telefon- und Faxaufträge zahlen Sie zum Beispiel bei Direktbanken und Online-Brokern vergleichsweise sehr viel Geld.
  • Wenn Sie sich Unterlagen nicht online anschauen, sondern sich per Post zusenden lassen (z.B. Nachweise, Belege, Jahreserträgnisaufstellungen und sonstige Bescheinigungen aller Art), wird das extra berechnet. Manchmal werden 10 € allein für eine Kopie oder einen Beleg verlangt; für eine Erträgnisaufstellung 20 €. Stellen Sie also - bei vielen Anbietern möglich - alles auf elektronische Postbox um, und verzichten Sie auf die Postzusendung.
  • Unausgeführte limitierte Orders, Änderungen und Streichungen sind bei den Online-Brokern und Direktbanken ebenfalls nicht selten gebührenpflichtig. 
  • Laufende Vorgänge im Zusammenhang mit dem Depot bieten manchmal eine gute Einnahmequelle für den online-Anbieter. Achten Sie deshalb sorgfältig auf die Abrechnung von Auslandsdividenden. Transaktionen aus dem Ausland werden gerne extra berechnet.
  • Manche beworbenen, sehr günstigen Ordergebühren gelten nur für bestimmte Handelsplätze. Wenn Sie dann die online-Order ausfüllen, ist ein anderer, teuerer Handelsplatz vorbelegt. Achten Sie darauf, und wählen nicht nur den Handelsplatz (Börse, Xetra, Direkt) mit dem günstigsten Kurs, sondern auch nach den Gebühren.
  • Bei Teilausführungen Ihrer Kauf-/Verkaufsorder kann es wieder teuer werden - wenn nämlich jede Teilausführung einzeln als Order abgerechnet wird. Achten Sie bei Erteilen des Auftrags darauf, wie und zu welchen Konditionen Teilausführung angeboten wird.

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