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Die Gesundheitsreform und ihre Folgen für privat Versicherte

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Für bereits jetzt privat Krankenversicherte hat der Gesetzgeber durch die Gesundheitsreform die Möglichkeit eröffnet, unter Anrechnung der gebildeten Altersrückstellungen zu einer andere Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Diese Möglichkeit kann im Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009 wahrgenommen werden.

Diese Option erscheint im ersten Moment sicher verführerisch - doch bei genauerer Betrachtung entpuppt sich der Schmetterling als echte Raupe.

Fakt ist: Wer in dieser Periode wechselt, kann zwar einen Teil seiner Altersrückstellungen mit zu seiner neuen Versicherungsgesellschaft nehmen, muss sich aber zwingend zunächst für 18 Monate bei seinem neuen Versicherer im so genannten Basistarif versichern. Dieser beinhaltet jedoch lediglich vergleichbare Leistungen, wie eine gesetzliche Krankenkasse, so dass die Vorteile der privaten Krankenversicherung zunächst für eineinhalb Jahre entfallen!

Erst nach dieser Frist kann der Versicherte wieder in einen „echten“ Privattarif wechseln, jedoch mit dem Nachteil, dass aus versicherungstechnischer Sicht das Eintrittsalter dann um diesen Zeitraum höher ist. Somit wird in der Regel ein höherer Eintrittsbeitrag fällig. Dazu kommt, dass der Wechsel nur in die aktuellen Tarifvarianten erfolgen kann, die zwar den gleichen Leistungsumfang beinhalten, deren Beiträge jedoch zum 01.01.2009 um bis zu 15% (je nach Versicherungsgesellschaft) erhöht werden.

Eine einfache Beispielrechnung:
Derzeitiger Beitrag: 300 Euro
Übernehmbare Altersrückstellung: 20 Euro

Neuer Tarif +15% unter Berücksichtigung des höheren
Eintrittsalters: 370 Euro

Altersrückstellung: - 20 Euro
Neuer Beitrag: 350 Euro
Mehrkosten: 50 Euro

Unser Fazit: Ein Wechsel unter Mitnahme der Altersrückstellung lohnt sich meist nicht und sollte gründlich überdacht werden!

Unser Alternativvorschlag: Bis zum 01.01.2009 hat der Versicherte noch die Möglichkeit, einen Wechsel innerhalb der alten Tarifwelt durchzuführen. Dies dürfte die letzte Möglichkeit für einen Wechsel mit relativ günstigen Konditionen sein. Bei Beitragserhöhungen ist eine Kündigung bis 31.12.08 möglich.

 

Wir empfehlen dringend, sich mit den bisherigen und kommenden Tarifen detailliert auseinander zu setzen und zu vergleichen, um für die Zukunft die bestmögliche Absicherung sicher zu stellen.

Gute Informationen / Beratung zum Thema bietet u.a. die COSMOCURANZ, per Mail oder Telefon 0911 / 580 71 21 (bundesweit).