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Die Rürup-Rente – die am wenigsten bekannte Form der Altersvorsorge

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Rubrik: Versicherungen, Startseite

 

Es gibt verschiedene Formen der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge, beispielsweise die Riester-Rente oder private Rentenversicherungen. Am wenigsten bekannt ist die Basis-Rente: die nach Bert Rürup benannte Rürup-Rente. Wie Umfragen von Meinungsforschungsinstituten im Auftrage verschiedener Versicherungsgesellschaften ergaben, kennen nicht einmal 25 Prozent der Befragten diese Möglichkeit, mit der Rürup-Rente fürs Alter vorzusorgen. Nur jeder zehnte Selbständige nutzt diese Rentenvorsorge. Dabei hat die Rürup-Rente durchaus Vorteile.

Die Rürup-Rente – die am wenigsten bekannte Form der Altersvorsorge © Nerlich Images - Fotolia.com

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Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?

Grundsätzlich kann sich jeder damit ein finanzielles Polster fürs Alter schaffen. Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem für Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also Freiberufler oder Gewerbetreibende. Selbständige sind auf die Eigenvorsorge angewiesen.  

Denn sie haben meist keine andere Möglichkeit, steuerbegünstigt vorzusorgen. Besonders profitieren auch gut verdienende Arbeitnehmer, die ihre gesetzliche Rente aufstocken wollen.

Die Höhe der Einzahlungen ist in einem Versicherungsvertrag festgehalten. Dabei gibt es die Möglichkeit, einen Vertrag mit Garantiezins oder eine fondsgebundene Variante zu wählen. 

Wann wird die Rürup-Rente ausgezahlt?

Die Rürup-Rente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt. Einmalverfügungen sind wie Teilauszahlungen nicht möglich. Das gleiche trifft auf Zusatzversicherungen zu, wie Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Hinterbliebenen-Versorgung, die mit der Rürup-Rente abgeschlossen werden können.

Diese Vorsorgeform dient ausschließlich der Altersvorsorge, hat jedoch auch Nachteile. Sie ist nicht beleihbar, übertragbar, veräußerbar oder vererbbar sowie nicht kapitalisierbar. Verstirbt der Versicherte, ist das angesparte Kapital verloren, sofern keine Partner-Rente vereinbart wurde.

Wie wird die Rürup-Rente gefördert?

Die Beiträge der Rürup-Rente können bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro steuerlich abgesetzt werden und mindern das zu versteuernde Einkommen. 2010 können 70 Prozent – 14.000 Euro – als Sonderausgaben angerechnet werden.

Jedes Jahr steigt dieser Betrag um zwei Prozent, bis 2025 100 Prozent abzugsfähig sind. In der Auszahlphase muss die Rente schrittweise – ab 2040 vollständig – versteuert werden. Das Ansparvermögen wird nicht auf Hartz IV angerechnet. Bei Insolvenz des Selbständigen ist die Altersvorsorge in der Sparphase vor Pfändungen sicher, die Rente ist bis zur Pfändungsfreigrenze geschützt.

Was ist vor Vertragsabschluss zu beachten?

Wer eine Rürup-Rente abschließen möchte, dem wird empfohlen, einen Versicherungsvergleich durchzuführen: Wie hoch sind die Kosten? Wie kann ich die bestmögliche Rendite für mich erwirtschaften?

Sinnvoll kann auch eine unabhängige Beratung, die unter anderem darauf aufmerksam macht, dass Beitragsfreistellungen erst möglich sind, wenn mit den bisherigen Einzahlungen eine monatliche Rentenauszahlung gewährleistet werden kann. Berufsunfähigkeitsversicherungen sollte man generell separat abschließen.

Geld-Magazin.de, 16.11.2010