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Eine private Rentenversicherung ist für die eigene Altersvorsorge unerlässlich

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Rubrik: Versicherungen

 

„Die Rente ist sicher.“ Diese, Mitte der 1990er Jahre vom damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm geäußerte These erstaunte schon zu dieser Zeit manche Fachleute. Heute weiß man es besser und jede Bundesregierung fordert die heute arbeitende Generation auf, privat fürs Alter vorzusorgen, damit der Lebensstandard in der Zeit nach dem Erwerbsleben weiterhin aufrechterhalten werden kann.

Private Rentenversicherung und Altersvorsorge © istock.com

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Gesetzgeber nicht zufrieden mit privater Altersvorsorge

Wenn auch jeder Politiker das Rentensystem an sich nicht in Frage stellen will, so darf doch davon ausgegangen werden, dass für die Generation der heute 30-Jährigen sowie jeder nachwachsenden Generation die Rente allenfalls zum Erhalt des Lebensunterhaltes ausreichen wird. Insofern ist jeder gesetzlich Versicherte gehalten, neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zweite Säule für die private Altersvorsorge aufzubauen.

Denn es kommt noch hinzu, dass die Entwicklung der Löhne einerseits und eine zunehmend geringere berufliche Qualifikation der Menschen andererseits gerade für diese Personengruppe in Bezug auf die Höhe ihrer späteren Rente eine Gefahr darstellt und dass in dem Zusammenhang eine private Altersvorsorge umso wichtiger ist. Der Gesetzgeber selbst erkennt diese Gefahr ebenso und fordert die Menschen auf, die eigene Altersvorsorge nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern eine private Rentenversicherung abzuschließen.

Riester-Rente als Ausweg

Bis vor wenigen Jahren blieb es aber bei der Aufforderung. Doch da die Zahlen der bis dahin abgeschlossenen privaten Rentenversicherungen alles andere als zufriedenstellend waren, wurde unter dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester das Altersvermögensgesetz eingeführt, durch den gerade Menschen mit einem geringen Einkommen die Möglichkeit bekamen, durch staatliche Zulagen privat fürs Alter vorzusorgen. Hinzu kam, dass das Rentenniveau von damals 70 Prozent auf 67 Prozent abgesenkt worden ist.

Riester-Rente mehrfach modifiziert

Die Zahlen der bis heute abgeschlossenen Riester-Verträge zeigen, dass die staatliche geförderte Rentenversicherung von den Verbrauchern angenommen wurde, nicht zuletzt auch durch die bis zum Jahr 2008 immer neuen Änderungen und Modifizierungen der Riester-Rente, die in erster Linie die Höhe der gewährten Zulagen betrifft. Denn anders als jede private Versicherung ist die staatlich geförderte Rente gedeckelt. Maximal 2100 Euro beziehungsweise vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens dürfen pro Jahr in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Diese Maximalzahlungen sind aber auch Voraussetzung für die Gewährung der Zulagenhöhe, wobei diese sich in erster Linie nach den zulagenberechtigten Personen richtet.

Viele Kinder – hohe Zulage – geringerer privater Eigenanteil

Die staatliche Zulage erhalten neben dem Hauptversicherten sein Ehegatte sowie all die Kinder, die in seinem Haushalt leben und für die er Kindergeld bekommt. Für die Erwachsenen beläuft sich die jährliche Zulage auf je 154 Euro. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es 300 Euro davor waren es 185 Euro. Diese Zulagen werden auf den Maximalbetrag angerechnet und reduzieren insofern den Eigenanteil.

Auch andere Versicherungen denkbar

Man kann insofern sagen, dass die Riester-Rente als private Altersvorsorge gerade für Familien mit geringen Einkommen und vielen Kindern als eine ideale Versicherung für das Alter angesehen werden kann, wenngleich das Geld einerseits als monatliche Rente ausgezahlt und andererseits zudem noch versteuert werden muss. Dafür sind die eingezahlten Beiträge sowie alle gewährten Zulagen aus dieser Versicherung gesichert und kommen garantiert zur Auszahlung.

Dass insofern nur die Riester-Rente als einzige private Versicherung fürs Alter anzusehen ist, soll damit nicht gesagt werden. Jede private Rentenversicherung, die am Ende der Laufzeit eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellt, dient selbstverständlich der eigenen Altersvorsorge. Wichtig dabei ist nur, dass tatsächlich am Laufzeitende ein Betrag zur Auszahlung gelangt, der die drohende Rentenlücke schließt und Altersarmut verhindert.

Geld-Magazin.de, 02.09.2010