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Europäischer Gerichtshof schreibt Unisex-Tarife fest

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Rubrik: Versicherungen, Startseite

 

In seinem Urteil vom 01.03.2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Versicherungen nur noch Unisex-Tarife anbieten dürfen, also keine Unterscheidung nach dem Geschlecht vornehmen dürfen.

Europäischer Gerichtshof schreibt Unisex-Tarife fest © detailblick - Fotolia.com

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Solche Unterscheidungen sind heute in vielen Versicherungen gebräuchlich, von der KFZ-Versicherung bis zur privaten Rentenversicherung. Die Versicherungswirtschaft warnt vor steigenden Kosten für die Verbraucher infolge dieses Urteils.

Diskriminierungsverbot erzwingt Unisex-Tarife

Der EuGH hatte die schwierige Entscheidung zu treffen, ob unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen eine Diskriminierung darstellen oder eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung.

Muss eine private Rentenversicherung Unisex-Tarife anbieten, obwohl die statistische Lebenserwartung von Frauen deutlich höher ist als die von Männern? Darf die KFZ-Versicherung die geringere Zahl von Unfällen durch Fahrerinnen in ihren Tarifen berücksichtigen? Dürfen die Kosten für möglicherweise bevorstehende Geburten in den Tarifen der privaten Krankenversicherungen berücksichtigt werden?  

Die Richter haben sich zu einem harten Schritt entschieden und es ausnahmslos in allen Fällen untersagt, das Geschlecht des Versicherten als Risikofaktor zu berücksichtigen. Offenbar spielte dabei die Befürchtung eine Rolle, dass die Zulassung begründeter Ausnahmen zu einem unüberschaubaren Wildwuchs von Sonderregelungen führen würde.  

Den Versicherungen wurde eine Übergangszeit bis zum 21.12.2012 eingeräumt, ab diesem Datum dürfen nur noch Unisex-Tarife angeboten werden.

Jetzt die Versicherung kündigen?

Nicht ganz klar ist, welche Auswirkungen das Urteil auf bestehende Verträge haben wird. Eindeutige Aussagen hat der EuGH nur zu Neuverträgen getroffen, die ab dem 21.12.1012 abgeschlossen werden. Auf keinen Fall sollten Kunden nach Einschätzung von Verbraucherschützern jetzt vorschnell handeln und ihre Versicherung kündigen, um später in einen günstigen Unisex-Tarif wechseln zu können. Dies könnte selbst dann teuer werden, wenn sich der später angebotene Unisex-Tarif tatsächlich als günstiger erweisen sollte.  

Wer mit seiner Versicherung einen neuen Vertrag abschließt, muss erneut die bisweilen relativ hohen Abschlusskosten tragen. Darüber hinaus steigen bei einigen Versicherungen die Prämien mit dem Alter des Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Auch der Wechsel in günstigere Unisex-Tarife kann sich daher als Verlustgeschäft erweisen.  

Der Rat der Verbraucherschützer lautet daher, zunächst nichts zu tun und abzuwarten. Lediglich beim Abschluss von Neuverträgen sollte bereits jetzt darauf geachtet werden, keine geschlechtsspezifischen Zuschläge mehr zu akzeptieren.

Geld-Magazin.de, 14.03.2011