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Geld-Magazin Spezial: Die Anlageformen der Rürup-Rente

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Rubrik: Versicherungen, Startseite

 

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bezeichnet, ist neben der Riester-Rente eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 bieten Versicherungsunternehmen und Finanzdienstleister eine Vielzahl förderfähiger Produkte an. Da entsprechende Verträge in der Regel langfristig binden, sollten sich Interessenten vor Abschluss gründlich mit den gesetzlichen Bestimmungen und den verschiedenen Anlageformen beschäftigen.

Die Anlageformen der Rürup-Rente© Nerlich Images - Fotolia.com

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Die staatliche Förderung der Rürup-Altersvorsorge

Die Förderung erfolgt durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Vorsorgeaufwendungen – zurzeit anteilig, wobei der absetzbare Anteil bis 2025 auf 100 Prozent steigt. Der im Gegenzug zu versteuernde Rentenanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und gilt für die gesamte Bezugszeit. Auch hier ist eine Anpassung vorgesehen. Wer 2040 die erste Rente erhält, muss 100 Prozent versteuern. Die Rürup-Altersvorsorge eignet sich daher grundsätzlich für Besserverdienende, hauptsächlich jedoch für Selbständige ohne Anspruch auf Riester-Förderung.

Die Rürup-Rente im Überblick

Die Beiträge zum Vertrag werden in der Ansparphase als Raten oder Einmalzahlungen erbracht. Als Leistung wird während der Rentenphase, die frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt, lebenslang eine monatliche Rente gezahlt. Eine Auszahlung des Kapitals ist nicht möglich, ebenso wenig eine Vererbung der Ansprüche. Der Vertrag kann vor Rentenbeginn nicht aufgelöst, nur beitragsfrei gestellt werden. Während der Ansparzeit ist der Vertrag unpfändbar und wird nicht bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt.

Verschiedene Anlageformen der Rürup-Rente

Mittlerweile existieren mehrere förderfähige Anlageformen. Unterschiede bestehen lediglich im Aufbau des Kapitals. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten für alle Formen der Rürup-Altersvorsorge. Förderfähig sind nur zertifizierte Produkte.

Die klassische Rürup-Rente

Dieser Vertrag wird als Rentenversicherungs-Vertrag abgeschlossen. Bereits bei Vertragsbeginn wird eine spätere Mindestrente vertraglich vereinbart. Die Verzinsung der Beiträge erfolgt mit dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Garantiezins, der jeweils vom Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht festgelegt wird.

Investiert werden die Beiträge hauptsächlich in sichere Zinspapiere. Durch eine zusätzliche Beteiligung an den Überschüssen des Versicherungsunternehmens liegt die tatsächlich gezahlte Rente in der Regel über der Mindestrente. Die klassische Rürup-Rente gilt als die sicherste Rürup-Altersvorsorge.

Die Rürup-Rente als fondsgebundene Versicherung

Bei dieser Form der Rürup-Altersvorsorge werden die Beiträge in mehreren Fonds angelegt. Mit einer fondsgebundenen Versicherung kann im Vergleich zur klassischen Rürup-Rente eine höhere Rendite erzielt werden. Allerdings kann es bei ungünstiger Entwicklung der Märkte auch zu Verlusten kommen. Aktienfonds gelten als relativ riskant, Immobilien- und Rentenfonds weniger. Daher ermöglichen viele Anbieter die Umschichtung der Fondsanteile während der Laufzeit.

Die fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung mit Garantie

Zur Abfederung der Risiken fondsgebundener Versicherungen werden diese auch mit verschiedenen Garantien angeboten. Dabei kann es sich um eine Mindestrente, Mindestverzinsung oder Kapital-Höchststandsgarantie handeln. Die Garantien wirken sich negativ auf die mögliche Rendite aus, bieten jedoch mehr Sicherheit.

Der Rürup-Fondssparplan

Diese Form der Rürup-Altersvorsorge gibt es erst seit 2007. Auch hier werden die Beiträge in Fonds angelegt, nur dass es sich nicht um einen Versicherungsvertrag handelt, sondern um einen Fondssparplan. Der Vorteil gegenüber einer fondsgebundenen Versicherung besteht in den meist geringeren Abschlussgebühren. Bei Rentenbeginn wird der Fondssparplan in eine Rentenversicherung umgewandelt, so dass ein Anspruch auf eine lebenslange monatliche Rente entsteht. Diese Verrentung ist eine gesetzlich festgelegte Voraussetzung für die Rürup-Förderfähigkeit.

Geld-Magazin.de, 21.02.2011