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Gesundheitsreform: Änderungen für Versicherte 2009

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Von: Financial Publishing Redaktionsservice

Die Gesundheitsreform ist am 1. April 2007 in Kraft getreten und wird stufenweise bis 2009 umgesetzt. Einige wichtige Neuerungen hat sie hervorgebracht. Seither sind beispielsweise die Leistungen für gesetzlich Versicherte ausgeweitet worden, unter anderem bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Auch die so genannten Wahltarife sind neu für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), wie Selbstbehalt- oder Kostenerstattungstarife.

Foto: djd/Sanofi Pasteur MSD

Möglich sind seither auch Bonuszahlungen von maximal 600 Euro im Jahr an Versicherte, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben. 

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Krankenversicherungspflicht. Jeder muss sich versichern und auf der anderen Seite von den Krankenkassen aufgenommen werden – unabhängig von Vorerkrankungen oder besonderen Krankheitsrisiken. Das ist vor allem für all diejenigen hilfreich, die bisher nicht krankenversichert waren. 2009 geht es in die letzte Runde.

 

 

Was ändert sich für privat Versicherte?     

Für den Versicherten im Grunde erst einmal nichts. Die privaten Krankenkassen (PKV) müssen dagegen vom 1. Januar 2009 an einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der Grundversorgung der GKV entspricht. Die Kunden einer PKV können 2009 innerhalb einer sechs-Monatsfrist, also bis zum 30. Juni, in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Danach ist das für die so genannten Bestandskunden nur noch möglich, wenn sie älter als 55 Jahre sind oder ihre Prämie nicht mehr bezahlen können. Hast man sich erst nach 2009 privat versichert, kann man auch in jüngeren Jahren von einem normalen Tarif in den Basis-Tarif wechseln. Die PKV wird nach Aussagen der Branche auch für bereits privat Versicherte teurer, denn der neue Basistarif verändere die Versicherungsstruktur und belaste damit auch die bereits bestehenden Tarife.

 

Was ändert sich für gesetzlich Versicherte?

Wenn 2009 der Gesundheitsfonds startet, gilt in ganz Deutschland ein vom Bund festgelegter, einheitlicher Beitragssatz. Das kann für den Einzelnen zu Beitragserhöhungen oder zu Einsparungen führen (siehe Artikel zum Gesundheitsfonds). Wie auch schon zuvor bleiben die Grundleistungen überall gleich. Die Kassen können aber verschiedene Zusatzleistungen anbieten. Auch Tarifminderungen durch einen Selbstbehalt sind möglich. Die Behandlung von Komplikationen nach nicht notwendigen Schönheitsoperationen oder Piercings wird nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet. Hausarzttarife müssen künftig von allen Kassen angeboten werden.

 

Rund 1,5 Millionen Selbständige, die freiwillig Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, müssen jetzt zügig für den Krankheitsfall vorsorgen und den Krankengeldanspruch neu sichern. Wie die Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins 'impulse' meldet, hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt diese Leistung im Zuge der Gesundheitsreform für die meisten Betroffenen unbemerkt gestrichen. "Sie erhalten ab dem 1. Januar 2009 kein Krankengeld mehr von ihrer Kasse", bestätigte Ann Hörvath vom GKV-Spitzenverband in Berlin.

 

 

 

Pflicht zum Schutz

Zurzeit sind laut statistischem Bundesamt noch rund 200.000 Einwohner Deutschlands nicht bei einer Krankenkasse versichert. Spätestens ab 1. Januar 2009 muss jeder krankenversichert sein. In einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Versicherer. Wenn man früher bereits Mitglied einer Versicherung war, kehrt man zu dieser ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge zurück. Kündigen kann man zukünftig auch nur, wenn eine neue Police nachgewiesen werden kann. Wer die Versicherungspflicht ignoriert oder fällige Beiträge nicht bezahlt, kann von seinem Versicherer – mit Ausnahme von Schwangerschaft und Geburt – nur mit der Erstattung von Kosten rechnen, die für eine medizinisch nicht aufschiebbare Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen notwendig gewesen sind. Dennoch müssen offene Beiträge (samt Säumnis- und Strafzuschlägen) nachbezahlt werden.

Ich bin gar nicht mehr versichert. Was jetzt?

Keine Sorge. Bereits seit dem 1. Juli 2007 gilt: Jede Krankenkasse muss nicht versicherte Antragsteller aufnehmen. Auch die PKV muss den Basistarif anbieten, wenn Sie früher privat versichert waren oder – etwa als Freiberufler – sich eigentlich privat versichern müssten. Bis zur Einführung des Basistarifs 2009 gilt für diese Menschen der Standardtarif, der ähnliche Leistungen und Bedingungen hat.

Pflicht zur Selbsthilfe

Wer nicht auf sich achtet und Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung meidet, der kann auch ein Kostenproblem bekommen. Wer später chronisch erkrankt muss nachweisen, dass er alles getan hat, um vorzusorgen. Das er sich von zugelassenen Ärzten hat beraten lassen und sich therapiegerecht verhalten hat. Die Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm, etwa Curaplan der AOK, gilt auch als Nachweis für das therapiegerechte Verhalten. Von der neuen Richtlinie sind alle Frauen betroffen, die nach dem 1. April 1987 geboren sind, und alle nach dem 1. April 1962 geborenen Männer. Spätestens zwei Jahre nach Beginn des jeweiligen Anspruchsalters auf eine Früherkennungsuntersuchung muss die ärztliche Beratung erfolgen – bei Frauen somit ab 20 Jahren, bei Männern ab 50 Jahren.

Wechsel in die Private

Für Gutverdiener ist seit dem Februar 2007 ein Wechsel aus der GKV in die PKV deutlich schwieriger. Man darf nur noch wechseln, wenn man drei Jahre lang mehr als 4012,50 Euro (Stand 2008) monatlich oder 48.150 Euro jährlich verdient hat. Vor diesem Datum können Angestellte die über dieser Grenze verdient haben aus der GKV sofort kündigen und zum Jahreswechsel gehen. Auch für Berufsanfänger gelten andere Regelungen. Waren sie bisher bei einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von Anfang an versicherungsfrei, gilt auch für sie nun die Drei-Jahres-Frist. Genau wie für Beamte und Selbstständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Geduld ist angesagt.

 

 

Für junge und gesunde Singles ist die PKV zunächst attraktiv. Für weniger Beitrag bekommen sie bessere Leistungen. Im Alter und wenn die Familienplanung erfolgreich mehrere Kinder hervorgebracht hat, ist die finanzielle Belastung dafür spürbar höher. Eine Familienversicherung kennt die PKV nicht. Jeder Mensch – vom Säugling an – zahlt einen eigenen Beitrag – das kann sich schnell zu einer ordentlichen Monatsbelastung entwickeln. Auch, da die Arbeitgeberzuschüsse gedeckelt sind und sich an der der GKV orientieren.