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Krankenhaustagegeld für Selbstständige

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Rubrik: Versicherungen

 

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Selbstständigen ab 2009 kein Krankengeld mehr. Damit stehen Selbstständige, die ihren Anspruch auf Krankentagegeld weiterhin erhalten möchten, vor der Wahl, einen der speziellen Krankengeld-Wahltarife der GKV in Anspruch zu nehmen oder auf eine private Krankentagegeldversicherung auszuweichen.

Laut Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sind die gesetzlichen Krankenkassen ab 2009 verpflichtet, den Versicherten einen enstsprechenden Wahltarif für Krankengeld anzubieten. Nachteil: Versicherte binden sich mit der Teilnahme am KTG-Wahltarif für 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse und verzichten für diesen Zeitraum auf ihr Sonderkündigungsrecht.

Alternativ können Versicherte auch eine private Krankentagegeldversicherung abschliessen: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, anhand der individuell benötigten Leistungen einen günstigen Tarif auszuwählen und diesen mit den Beiträgen eines Wahltarifs in der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen.

Die Experten von Moneyworld.de haben in einem Vergleich für drei verschiedene Konstellationen, und jeweils für Mann und Frau, die 10 günstigten Anbieter errechnet. Hier können Sie die Übersichten herunterladen.