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Krankenversicherung: Die besten Tipps

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Die "neue" Krankenversicherung ist jetzt, Juli 2009, mehr als 6 Monate alt. Die ersten Erfahrungen mit dem Gesundheitsfonds liegen vor, ebenso mit dem Basistarif der Privaten Krankenversicherungen. Ein Wechsel wegen niedrigerer Beiträge, wie vor 2009, ist bei der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr sinnvoll. Gibt es andere Wechselgründe? Taugt der Basisitarif?

Foto: djd/Sanofi Pasteur MSD

Seit 1. Juli 2009 beträgt der Beitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einheitlich 14,9 %. Davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7 %, dazu der Arbeitnehmer noch einmal 0,9 %. Dieses System wurde mit dem Gesundheitsfonds eingeführt - alle Kassen haben den gleichen Beitrag. Zusätzlich könnten die Kassen aber einen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mehr Geld benötigen, als der Gesundheitsfonds ihnen zahlt. Dieser Zusatzbeitrag darf maximal 1 % des Monatseinkommens des Versicherten betragen. Versicherte zahlen den Betrag allein, Arbeitgeber beteiligen sich daran nicht. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Derzeit versichern noch alle Kassen, 2009 keinen Zusatzbeitrag zu benötigen.  Die aktuelle Information und Kassenübersicht sehen Sie hier.

GKV: Abheben durch Zusatzleistungen und Service

Der Beitrag macht also keinen Unterschied mehr, wohl aber Zusatzleistungen und der Service. FINANZtest hatte einige Beispiele zusammengestellt:

  • Gesundheitskurse. Versicherte erhalten von ihrer Kasse Zuschüsse für Kurse in den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung oder Sucht.
  • Gesundheitsbonus. Wer regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht oder einen gesundheitsbewussten Lebensstil pflegt, wird von seiner Kasse häufig mit einer Sachprämie oder einem Geldbonus belohnt.
  • Hausarztprogramme. Wenn sich Versicherte für mindestens ein Jahr an einen Hausarzt binden und darauf verzichten, Fachärzte ohne Überweisung aufzusuchen, zahlen sie häufig weniger Praxisgebühr oder bekommen eine Prämie. Ab Juli sollen alle Kassen dies anbieten.
  • Mehrleistung für ambulante homöopathische Versorgung. Versicherte können zum Beispiel die ausführlichen Anamnesegespräche bei bestimmten homöopathischen Vertragsärzten auch mit ihrer Krankenversicherungskarte in Anspruch nehmen oder sie bekommen die Kosten später erstattet. Dafür müssen sie sich teilweise in ein Behandlungsmodell einschreiben.
  • Tarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückzahlungen. Versicherte erhalten eine Prämie, wenn sie keine oder möglichst wenige medizinische Leistungen benötigen. Die jährliche Prämie darf per Gesetz nicht höher als 20 % der jährlichen Beitragszahlungen des Versicherten sein. Wer sich für den Tarif entscheidet, ist drei Jahre an ihn und die Kasse gebunden. Bei Tarifen mit Beitragsrückzahlung verpflichten sich Versicherte außer Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen gar keine medizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Hier sollten Versicherter je nachdem, auf welche Leistungen sie Wert legen, die Auswahl treffen. Und sich z.B. dann auch schriftlich zusichern lassen, dass die gewählte GKV diese Leistung / diesen Service auch erst einmal beibehält, und nicht kurzfristig abschafft.

So wechselt man die GKV

Wer mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse Mitglied ist, kann sich ohne weiteres für eine andere Kasse entscheiden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Tipp: Kündigen Sie schriftlich, geben Sie das Schreiben entweder persönlich ab oder senden Sie es per Einschreiben.
Spätestens 14 Tage nach Kündigungseingang muss die alte Kasse eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Diese übermittelt der Versicherte dann der neuen Kasse. Der Wechsel ist vollzogen, wenn die neue Kasse rechtzeitig eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt.

Alternative Private Krankenversicherung?

Bis 31.12.2008 war es recht einfach: In der Regel war die PKV preiswerter und bot mehr Leistungen als die GKV. Wer also über den Beitragsbemessungsgrenzen lag, und nicht eine ganze Familie mit versichern mußte, wechselte. Denn letzteres war ein ganz großer Haken bei der PKV: Dort muß jedes Familienmitglied einzeln und separat versichert werden. Bei der GKV sind die Kinder z.B. bei den Eltern mitversichert.

Der Basistarif der PKV ist neu und entspricht den Leistungen der GKV. Dafür ist er aber zu teuer - 569,63 Euro kostet er für Erwachsene ab 21 Jahren. Dazu kommen noch Beiträge für die Pflegeversicherung.  Die Höhe des Basistarifs orientiert sich an der Höhe des höchsten Beitrags für die GKV.

Wie in der privaten Krankenversicherung üblich, braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Für Kinder bis zu 15 Jahren verlangen die Versicherer circa 226 Euro je Monat. Zwischen 16 und 20 Jahren zahlt man circa 246 Euro (Männer) bzw. 275 Euro (Frauen) monatlich.

Man kann zwar einen Selbstbehalt wählen, aber dann zahlt man trotzdem den gleichen Beitrag (Ausnahme: Kinder).

Tipp: Sie sollten nicht in den Basistarif wechseln, wenn Sie

  • bisher als Rentner im Standardtarif versichert sind
  • bisher freiwillig gesetzlich versichert sind.

In beiden Fällen würde es für Sie teurer.

Die Frist, dass langjährig PKV-Versicherte zu vergünstigten Bedingungen in den Basistarif wechseln konnten, lief am 30. Juni 2009 ab. Da der Basistarif aber recht unattraktiv ist, verzeichneten die Kassen auch nur wenige Wechselwillige.

Auch die besseren Leistungen - früher oft ein Wechselargument pro PKV - sollten heute genau geprüft werden. Tipp: Ist z.B. nur ein Kriterium wie besserer Zahnschutz entscheidend, kann es sich lohnen, in der GKV zu bleiben, und sich nur diesen "Baustein" mit einer privaten Krankenzusatzversicherung "dazuzukaufen".

Wechsel des privaten Anbieters

Ein Wechsel kann innerhalb der PKV zu einem anderen Anbieter sinnvoll sein. So können Sie als privat Versicherter in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln, um dort nach 18 Monaten wieder in einen höherwertigeren Tarif zu gelangen. Aber Achtung: Der Versicherer muss Ihnen die besseren Leistungen nicht gewähren, wenn Sie bereits krank sind oder während der Wartefrist erkranken. Unter Umständen zahlen Sie auch hohe Risikozuschläge. Tipp: Sie sollten auf jeden Fall (schriftlich!) vereinbaren,  dass die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung, der Sie sich jetzt unterziehen sollen, auch nach der Wartefrist von 18 Monaten noch gelten und keine neue Prüfung angesetzt wird, wenn Sie wieder in den Volltarif wechseln wollen.

Ausführliche Informationen zum Basistarif finden Sie beim Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Die Leistungen und Tarife der einzelnen PKV-Anbieter können Sie im Online-Rechner vergleichen.

Rückkehr aus der PKV in die GKV

Man will vermeiden, dass viele Jüngere die niedrigen Beiträge in der PKV nutzen, und wenn sie älter werden, bzw. Familie kriegen, wieder in die GKV wechseln. Deswegen ist eine Rückkehr nur bei folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Ihre Einkünfte sinken dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze (mindestens ein Jahr lang unter 48.600 Euro brutto Jahreseinkommen). Und wenn Sie älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der PKV bleiben.
  • Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.

Geld-Magazin.de, 7.7.2009