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Mögliche Rentennachteile durch die Ausbildungsplatzsuche

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Rubrik: Versicherungen

 

Viele Schüler wollen nach ihrem Abschluss eine Ausbildung starten. Doch was ist, wenn sie keinen Ausbildungsplatz bekommen? Dann sollten sie ihre Suche auf jeden Fall der Agentur für Arbeit melden, damit keine Nachteile bei der späteren Rente entstehen.

Mögliche Rentennachteile durch die Ausbildungsplatzsuche © Andre B. - Fotolia.com

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Auch wenn der Suchende keinen Anspruch auf Leistung hat, kann die Zeit, in der ein Ausbildungsplatz gesucht wird, als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Damit können dann spätere Rentenansprüche begründet werden.

Voraussetzungen

Diese Anrechnung erfolgt nur, wenn der Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend meldet. Alle, die älter als 26 Jahre sind, müssen unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbstständig gewesen sein bzw. den Wehrdienst geleistet haben, damit es angerechnet wird. Außerdem muss die Person mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend sein. Hierbei ist egal, ob ein Schulabschluss vorgelegt werden kann, oder nicht.

Weitere Informationen sich auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de zu finden.

Geld-Magazin.de (Lena Schimmel), 25.08.2011