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Offenlegung der "Schwarzen Liste" hilft Versicherten

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Rubrik: Versicherungen

 

Seit 1. April 2009 können Versicherte Einsicht in die bisher "unter Verschluss gehaltene" schwarze Liste der Versicherungsgesellschaften nehmen. Dahinter verbirgt sich das HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft).

Diese Datensammlung (angelegt durch die Versicherungsbranche, gemeinsam mit den Datenschutzaufsichtsbehörden) umfasst inzwischen 9,5 Millionen Einträge über Vorkommnisse, die einzelnen Versicherern bei ihren Kunden während der Antragsarbeitung oder im Leistungsfall in den vergangenen Jahren bitter aufstießen. So landen jährlich etwa 1,8 Millionen Namen in dieser Versicherungs-Betrugs-Kartei. Sie entspricht in etwa der Schufa der Kreditwirtschaft.

Dieses HIS sollte die Versicherungsbranche vor unrechten Machenschaften und falschen Angaben ihrer Kunden und solchen, die es werden wollen, schützen.

Ab 1. April kann auch "Otto Normalverbraucher" Einsicht beantragen - das war bisher nicht möglich. So kann man erfahren, warum ein Versicherungsantrag abgelehnt wurde, oder welche Einträge über sich selbst in der Datenbank stehen.

Vorteile für den Versicherungsnehmer

So kann man falsche Einträge korrigieren lassen, und braucht sich nicht zu wundern, warum ein Antrag abgelehnt wurde. "Man kann falschen oder fehlerhaften Eintragungen widersprechen und sogar verlangen, dass sie - im begründeten Fall - unverzüglich gelöscht werden", sagt Hans-Peter Schwintowski, Professor für Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin. Gibt es keine Einigung bezüglich einer Beschwerde, kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden.

Auch positiv: "mögliche Untaten" als Versicherungsbetrüger müssen künftig nach fünf Jahren auf jeden Fall wieder gelöscht werden.

Und besonders für Rechtsschutzversicherte gibt es eine Neuerung: Bisher konnten entsprechende Versicherer Kunden, die 2mal innerhalb von zwölf Monaten (oder 3mal in 36 Monaten) einen Streitfall geltend machten, vom weiteren Versicherungsschutz ausschließen. Diese Regelung ist jetzt großzügiger gefasst. Kunden dürfen ab sofort bis zu vier Rechtsschutzfälle im Jahr anmelden, bevor ein Ausschluss vom Versicherungsschutz rechtens ist.

Ablauf

Die Einsicht / Information selbst erfolgt aus Sicherheitsgründen nur schriftlich per Briefpost - nicht auf elektronischem Wege im Internet - und nur in Verbindung mit einer Kopie des persönlichen Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Anfragestellers. Und die Abfrage ist natürlich nur auf die eigenen Fälle beschränkt - fremde Daten können nicht eingesehen werden.

Der Antrag wird über den GdV gestellt:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin

Zusätzliche Informationen gibt es auch unter www.gdv.de.

Für Fragen zum Ablauf steht der GdV kostenlos unter 0800/3399399 zur Verfügung.