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Private Haftpflichtversicherung: das sollte abgedeckt sein
Rubrik: Versicherungen
Eine private Haftpflichtversicherung ist ein unbedingtes Muss. Sie zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherte verschuldet hat - egal ob absichtlich oder unverschuldet. Welche Leistungen sollten unbedingt enthalten sein?
Hier raten die Experten, u.a. von FINANZtest, zur Abdeckung folgender Risiken:
- Allmählichkeitsschäden (das sind Schäden, wenn das schadensauslösende Ereignis über einen längeren Zeitraum auf die Sache eingewirkt hat. Der Schaden kann aber plötzlich auftreten)
Hier sollten mindestens 3 Mio Euro abgedeckt sein. - Computer - hier sollten Schäden z.B. durch Viren / Trojaner bis 50.000 Euro abgesichert sein. Was viele nicht wissen - wenn Sie eine eMail versenden, an der Viren / Trojaner hängen, kann Sie der Geschädigte in Regreß nehmen.
- Hüten fremder Hunde oder fremder Pferde - beides nötig, jeweils mindestens 3 Mio Euro. Das Tier reißt sich los, rennt auf die Straße, ein Unfall passiert, es gibt Personenschäden - Sie sind haftbar für Sachschäden und alle Unfallfolgen - wird das Unfallopfer z.B. berufsunfähig, dann müssen Sie Ausfall zahlen ....
- Häusliche Abwässer - auch mindestens 3 Mio. Euro Abdeckung.
- Lagerung gewässergefährdender Substanzen - dito. Und sagen Sie nicht, dass kann Ihnen nicht passieren. Wenn Sie Ihr Haus streichen (lassen), und Verdünnungsmittel in den Abfluss gelangt ...
Abgedeckt ist hierbei auch der Heizöltank - aber nur, wenn er privat genutzt ist, oberirdisch angebracht ist und höchstens 5.000 Liter fasst. Für alle anderen benötigen Sie i.d.R. eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. - Mietsachschäden - diese sollten bs 300.000 Euro abgedeckt sein. Achten Sie darauf, dass auch gemietete Ferienhäuser oder Schrebergärten enthalten sind.
- Mieten einer Ferienwohnung im Ausland - hier sollte der Schutz sogar statt der 300.000 Euro explizit bis 3 Mio. Euro betragen.
- Vorsorgeversicherung: für neue Risiken sollte ein sofortiger Schutz bei Schäden bis 3 Mio Euro vorliegen.
- Ausland: der Schutz der Haftpflichtversicherung sollte auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes gelten - i.d.R. 3 Jahre / EU und 1 Jahr / weltweit.