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Sozialwahl 2011 - Versicherte wählen ihre Zukunft

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Rubrik: Versicherungen, Aktuell, Startseite

 

Die Sozialwahl bestimmt die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungen. Sie findet ausschließlich als Briefwahl statt, die Unterlagen wurden im April den Versicherten zugesandt. Stichtag für die Wahl ist der 01.06.2011.

Sozialwahl 2011 - Versicherte wählen ihre Zukunft © Klaus Oppermann - Fotolia.com

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Was wird gewählt?

Bei der Sozialwahl werden die Selbstverwaltungsparlamente aller gesetzlichen Sozialversicherungsträger gewählt. Dabei stimmen circa 48 Millionen Versicherte per Briefwahl über ihre Vertreter ab, die in den höchsten Gremien der DRV (Deutscher Rentenversicherung Bund) und der Selbstverwaltung von fünf Ersatzkassen die politische Linie der Sozialversicherungsträger für die nächsten sechs Jahre bestimmen.  

Die Versicherten, die ausgiebig Gebrauch von dem Recht auf Mitbestimmung machen, nehmen damit ihre Belange in die eigene Hand. Die Sozialversicherung ist demokratisch aufgebaut, eine wichtige Errungenschaft aus langer Tradition, die Sozialwahl ist das Kernstück dieser Demokratie.  

Dadurch werden die Parlamente der Sozialversicherungen bestimmt. Beitragszahler und Rentner entscheiden über die Vertreterversammlungen bei der DRV, der Techniker Krankenkasse, der DAK (Deutsche Angestellten Krankenkasse), der KKH-Allianz sowie der hkk.

Wie läuft die Wahl ab?

Alle gesetzlich Versicherten haben zwischen dem 11. Und 21.04.2011 die Wahlunterlagen auf dem Postweg erhalten. Die Wahl ist eine Briefwahl, jeder Versicherte erhält mindestens einen Stimmzettel. Ist er bei DRV und einer Ersatzkasse gleichzeitig versichert, zwei Stimmzettel. Dabei ist wichtig, pro Stimmzettel nur eine Liste anzukreuzen, sonst ist die Wahl ungültig.  

Die ausgefüllten Unterlagen schicken die Versicherten dann per Post zurück. Das ist innerhalb von Deutschland portofrei. Stichtag für die Rücksendung ist der 01.06.2011, wobei bis zu diesem Tag der Brief bei den Sozialversicherungsträgern eingegangen sein muss. Der Poststempel zählt in diesem Fall nicht. Also dürfte innerhalb Deutschlands der letzte Tag der Absendung etwa Montag, der 30.05., besser Samstag, der 28.05. sein.

Mit vielen Hilfsmitteln wird die Sozialwahl barrierefrei gestaltet. Der Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Ersatzkassen sorgen dafür, dass blinde und sehbehinderte Versicherte ohne Probleme wählen können. Die Sozialversicherungsträger informieren die entsprechenden Personen darüber telefonisch und geben gleichzeitig Hilfestellung.

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Beitragszahler sowie Rentner der entsprechenden Kassen mit vollendetem 16. Lebensjahr am 03.01.2011 sind wahlberechtigt, unabhängig ihrer Nationalität. Eine Teilnahme an der Wahl ist auch deshalb bedeutsam, weil sie nach der Bundestags- und Europawahl die größte Wahl in Deutschland darstellt. 

Geld-Magazin.de,11.05.2011