Streitschlichtung am Telefon
Als Service bieten verschiedene Versicherungen eine telefonische Streitschlichtung in Bagatellfällen an. Der jeweilige Versicherungsanbieter kooperiert dabei mit erfahrenen Mediatoren. Eine neue EU-Richtlinie unterstützt diesen Trend.
Eigentlich handelt es sich um eine alltägliche Situation, doch schnell kann auch diese in unvorhergesehene Sphären abdriften und eine juristische Auseinandersetzung nach sich ziehen: ob mit privaten Partnern, am Arbeitsplatz oder im Verkehr – überall lauern Konflikte, die manchmal nicht durch ein einfaches Gespräch unter vier Augen zu lösen sind.
Was bei Versicherungsanbietern wie der Arag, DAS oder Roland Rechtsschutz schon länger gang und gäbe ist, ist bei der Allianz Rechtsschutz Service GmbH ein noch relativ neues Angebot. Seit letztem Jahr beinhaltet die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung einen Mediationsservice: schnelle und fachliche Beratung in Rechtsschutzfällen am Telefon.
Mediation am Telefon
Der Service richtet sich an Personen, die einfache Rechtsstreitigkeiten haben und durch eine telefonische Mediation gelöst werden können. Wenn der Kunde mit einer Mediation einverstanden ist, wird der Mediator zu beiden Streitparteien Kontakt aufnehmen und sich die jeweilige Sicht berichten lassen. Dies erspart den strittigen Parteien den Gang vor ein Gericht und den Gerichten viel Arbeit.
Fast vier Millionen Rechtschutzfälle im Jahr
Das Lied von der Prozessflut an deutschen Gerichten ist bekannt. Laut Statistischem Bundesamt wurden im vergangenen Jahr über 1,6 Millionen neue Klagen angestrebt. Damit einher geht auch die Arbeit der Rechtsschutzversicherer: Nach einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft haben 2009 rund 3,9 Millionen Menschen eine telefonische Beratung in Rechtsschutzfällen durch einen Anwalt genutzt.
EU-Richtlinie zur Mediation
Um diesem Umstand der Prozessflut Rechnung zu tragen und die Zivilgerichte zu entlasten, hat die EU eine Richtlinie zur Mediation erlassen. Sie soll spätestens im Mai 2011 in deutschem Recht umgesetzt werden. Schon im Sommer dieses Jahres wurde vom Bundesjustizministerium ein entsprechender Entwurf vorgelegt, der nun noch verabschiedet werden muss.
Streitigkeiten lassen sich mittels Mediation schneller und einvernehmlich lösen, ohne dass eine langwierige Gerichtsverhandlung nötig wird. Länder wie Österreich oder die Niederlande, die ein solches Gesetz schon länger haben, verzeichnen gute Erfolge.
Quelle: bocquel-news.de
Geld-Magazin.de, 20.12.2010