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Teil 2: Rechtsschutzversicherung

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Rubrik: Versicherungen

 

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Ernstfall die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung. In einigen Fällen werden auch die Kosten einer anwaltlichen Beratung übernommen, wenn es zu keinem Gerichtsverfahren kommt. Angeboten werden Policen für unterschiedliche Rechtsgebiete, beispielsweise Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.

Rechtsschutzversicherung © Junial Enterprises - Fotolia.com

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Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Abgedeckt sind alle Kosten, die im Verlauf eines Gerichtsverfahrens entstehen. Zunächst sind hier die Kosten des eigenen Anwalts zu nennen. Geht der Prozess verloren, sind auch die Kosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten zu übernehmen. Auch diese sind durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt, ebenso wie die Kosten für Gutachter und Auslagen für Zeugen.  

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für den Rechtsschutz ist eine zuvor erteilte Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung. Diese wird nur erteilt, wenn hinreichend gute Erfolgsaussichten bei der beabsichtigten Klage bestehen.

Für welche Rechtsgebiete sollte ein Rechtsschutz vorhanden sein?

Der Umfang des individuellen Schutzes hängt vom Sicherheitsbedürfnis ab. Unbedingt abgesichert sollten diejenigen Rechtsgebiete sein, in denen im Ernstfall die finanzielle Existenz auf dem Spiel stehen kann. Für Arbeitnehmer ist hier an erster Stelle der Arbeitsrechtsschutz zu nennen. In arbeitsgerichtlichen Verfahren kann die unterlegene Partei in jedem Fall Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Damit besteht grundsätzlich ein finanzielles Risiko, das privat in vielen Fällen nicht getragen werden kann.  

Auch die Bereitschaft des Arbeitgebers über eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln, hängt in der Praxis oft stark davon ab, ob der Arbeitnehmer eine gerichtliche Auseinandersetzung tatsächlich riskieren könnte. Nicht selten dient der gerichtliche Gütetermin aus Arbeitgebersicht in erster Linie dem Zweck, herauszufinden, ob der Arbeitnehmer über einen Rechtsschutz verfügt.

Nicht alles ist versichert!

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt kein Kosten, wenn die beabsichtigte Klage mutwillig erscheint. Davon ist dann auszugehen, wenn ein selbst zahlender Kläger mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Klage erheben würde. Gründe dafür können mangelnde Erfolgsaussichten oder ein zu geringer Streitwert sein.  

Auch die Folgen eines vorsätzlich rechtswidrigen Verhaltens werden von der Versicherung nicht getragen. Wird in einem verkehrsrechtlichen Verfahren der Versicherte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt, fordert die Versicherung bereits erbrachte Leistungen zurück.

Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung ist ein sinnvoller Risikoschutz!

Eine Rechtsschutzversicherung sollte als Risikoversicherung verstanden werden. Wer diese Versicherung in der Absicht abschließt, künftig häufiger auch bei nichtigen Anlässen zu klagen, wird bald eine Kündigung erhalten. Als Absicherung existenzbedrohender Risiken ist die Rechtsschutzversicherung jedoch dringend zu empfehlen!

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Geld-Magazin.de, 24.05.2011