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Unterschied zwischen Kann- und Pflichtversicherungen

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Rubrik: Versicherungen

 

Bei der Unterscheidung zwischen Kann- und Pflichtversicherungen geht es nicht darum, ob eine Versicherung tatsächlich gebraucht wird. Entscheidendes Merkmal ist, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, die den Abschluss einer Versicherung voraussetzt. Dies ist z. B. bei den Sozialversicherungen der Fall, die regulär und automatisch vom Einkommen sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer abgezogen werden. Hierzu gehören die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.

Kann-Versicherungen

Die sogenannten Kann-Versicherungen sind freiwillig. Wie der Name schon verrät, können diese Versicherungen abgeschlossen werden. Eine gesetzliche Pflicht gibt es jedoch nicht. Zu den Kann-Versicherungen gehören vor allem Policen, die private Risiken abdecken. Bedeutende Beispiele hierfür sind die:

·   Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft

·   private Unfallversicherung zum Schutz vor Unfällen in Beruf und Freizeit

·   Rechtsschutzversicherung zur Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten bei Rechtsstreitigkeiten

·   Hausratversicherung zur Versicherung persönlichen Eigentums in abgeschlossenen Räumen und Objekten

·  Private Haftpflichtversicherung zur Absicherung von Schadenersatzansprüchen Dritter

Die private Haftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Kann-Versicherungen überhaupt dar. Obwohl der Name eine Pflichtversicherung vermuten lässt, bezieht sich das Wort „Pflicht“ lediglich auf die Pflicht zur Haftung bei einem eigens verursachten Schadenfall. Neben der Privathaftpflicht empfiehlt sich als Kann-Versicherung die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Dies betrifft alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, da der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz mit diesem Stichtag aufgehoben wurde.

Pflicht-Versicherungen

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Pflichtversicherungen greifen in Bereichen, in denen bei Eintritt eines Schadenfalls ein hohes Kostenrisiko besteht. Neben den eingangs erwähnten Sozialversicherungen, die das persönliche Wohlbefinden absichern, sind spezielle Haftpflichtversicherungen gesetzlich vorgeschrieben und entsprechend des Namens Pflicht. Abgesichert wird in diesem Fall nicht der eigene Schaden, sondern der Schaden eines Dritten, der Anspruch auf Schadenersatz und ggf. weitere Leistungen erhebt. Bedeutende Pflicht-Versicherungen sind u. a. die:

·  Kfz-Haftpflicht zur Absicherung von Personen-, Sach- und     Vermögensschäden bei einem Verkehrsunfall

· Tierhalterhaftpflicht zur Versicherung von Schäden gegenüber Dritten

·  Berufshaftpflicht zur Absicherung von Schäden, die sich aus der persönlichen Berufstätigkeit erheben (z. B. für Rechtsanwälte, Hebammen etc.)

Die wohl bekannteste Pflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflicht. In Deutschland wurden laut destatis.de Statistiken in 2016 ca. 2.585.191 Verkehrsunfälle polizeilich gemeldet. Dabei gab es über 300.000 Unfälle mit Personenschaden. Gerade in Hinblick auf Personenschäden können enorm hohe Haftungsansprüche entstehen. Nicht zuletzt deshalb liegt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestdeckungssumme für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro pro Schadenfall. Die Kfz-Versicherung deckt diese Schäden ab.

Ähnlich verhält es sich mit Schäden, die beispielsweise von Hunden verursacht werden. In diesem Fall tritt der Hundebesitzer bzw. Tierhalter in Haftung. Durchschnittliche Versicherungssummen liegen hier laut einem Versicherungsvergleich auf dem Portal geld.de bei ca. 10.000.0000 Millionen Euro pro Schadenfall. Kommt es im Rahmen des Versicherungsschutzes zu einem weiteren Unfall, so tritt der Versicherer erneut für den Tierhalter in Haftung. Die Versicherungssummen in der Berufshaftpflicht hängen vom jeweiligen Beruf ab, so dass das Leistungsangebot deutlich komplexer ist.

Fazit

Welche Kann- und Pflichtversicherungen benötigt werden, hängt letztlich immer vom jeweiligen Lebensstandard ab. Wer kein zugelassenes Kfz hat, braucht dieses auch nicht zu versichern. Zudem stellt sich immer die Frage, wie hoch das zu versichernde Risiko ist? So braucht ein Versicherungsnehmer, der kurz vor Eintritt in die Altersrente steht, keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung ist dagegen unerlässlich, soweit hier noch kein Versicherungsschutz besteht. Doppelversicherungen sind häufig unnötig, sobald ein und dieselbe Gefahr versichert wird.

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