Sie befinden sich hier: Home > Finanzen > Versicherungen
Finanzen > Versicherungen

Volljährig und ohne Schutz? Versicherung über die Eltern

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet.
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Versicherungen

 

Die meisten Jugendlichen können es kaum erwarten, bis sie endlich volljährig sind. Nicht selten kommt dann noch ein weiteres Ereignis auf sie zu: Der erste Ausbildungsplatz oder später, nach dem Abitur, das Studium an einer Universität.

Volljährig und ohne Schutz? Versicherung über die Eltern © Gina Sanders - fotolia.com

© Gina Sanders - fotolia.com

Bedeutet volljährig automatisch der Verlust des Versicherungsschutzes über die Eltern?

Dabei stellt sich in dem Zusammenhang auch immer die Frage, ob die Volljährigkeit auch gleichbedeutend ist mit dem Verlust des Versicherungsschutzes über die Eltern. Denn wer auf eigenen Beinen stehen will und volljährig ist, ist für sein Tun selbst verantwortlich und kann sich nicht auf seine Eltern berufen. Dennoch bedeutet die Volljährigkeit zunächst einmal nicht den Neu-Abschluss aller Versicherungen. Bis zum Ende der Ausbildung beziehungsweise des Studiums sind Kinder weiterhin bei den Eltern in der Haftpflicht- oder Rechtschutzversicherung mitversichert. Selbst für den Fall, dass sie während des Studiums in einer eigenen Studentenwohnung im In- oder Ausland leben, greift bei einem Schaden die Hausratversicherung der Eltern; hier allerdings nicht in voller Höhe der Versicherungssumme, sondern nur prozentual. Der Versicherungsschutz über die Eltern ist auch dann aktiv, sollte das Kind geringe Einkünfte aus seinem Ausbildungsverhältnis erzielen oder BAföG-Empfänger sein. Auch bei einem freiwilligen sozialen Jahr erlischt der Versicherungsschutz nicht.

Welche Versicherung ist überhaupt notwendig?

Wird nach Studium oder Ausbildung allerdings erstmals ein reguläres Arbeitsverhältnis begründet, ist es vorbei mit dem Versicherungsschutz über die elterlichen Versicherungen. Dann gilt es selbst Verantwortung zu übernehmen und sich dementsprechend auch selbst zu versichern. Dabei gilt es aber auch, Umsicht walten zu lassen und zu überlegen, welche Versicherung denn überhaupt notwendig ist. Dazu gehört ganz sicher der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, um für den Fall eines selbst verursachten Sach- oder Vermögensschadens nicht persönlich haftbar gemacht zu werden. Auch eine Hausratversicherung sollte nicht fehlen.

Weitere Versicherungen nach Dringlichkeit abschließen

Dass bei Personen, die ein eigenes Fahrzeug ihr Eigen nennen können, die Kfz-Versicherung verpflichtend abzuschließen ist, muss sicher nicht eigens erwähnt werden. Ganz sicher muss aber bei weiteren Versicherungen genau hingeschaut werden, ob sie tatsächlich notwendig sind. Das gilt besonders für die Rechtschutzversicherung, noch mehr aber für eine Unfallversicherung, während der Abschluss einer privaten Altersvorsorgeversicherung - hier sei beispielsweise die Riester-Rente genannt - genauso sinnvoll und für junge Leute notwendig ist wie eine private Krankenzusatz-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Geld-Magazin.de, 18.10.2011