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Zusatzbeitrag der Krankenkassen

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Rubrik: Versicherungen

 

Trotz hoher Zuschüsse schrieben die staatlichen Krankenkassen auch im vergangenen Haushaltsjahr durchweg rote Zahlen. Ganze vier Milliarden Euro Verlust fuhren diese nach Eigenauskunft ein. Um dieses Defizit auszugleichen, erheben knapp ein Dutzend Krankenkassen, darunter die DAK, die KKH Allianz, City BKK und die Deutsche BKK seit 2010 einen Zusatzbetrag.

Zusatzbeitrag der Krankenkassen © Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com

© Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com

Der Zusatzbeitrag wird ohne Arbeitgeberanteil und somit allein vom Versicherten getragen. Der Beitrag versichert weder zusätzliche Leistungen noch Ansprüche und dient ausschließlich als weitere Einnahmequelle neben Gesundheitsfonds und Mitgliederbeiträgen.

Waren die Zusatzbeiträge im Jahr 2010 auf einen Höchstbetrag von 37,50 Euro begrenzt, können die Kassen im Jahr 2011 zusätzliche Beiträge in nahezu unbegrenzter Höhe erheben. Gepaart mit der Beitragserhöhung auf 15,5 Prozent des Bruttolohns verspricht dieses Modell ordentliche Renditen, zumindest in der Theorie.  

Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen  

Aktuell erheben 13 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag zwischen acht und 15 Euro. Wer wie viel zu zahlen hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie dem kassenindividuellen und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, aber auch der individuellen Belastungsgrenze des Versicherten und seinem Anspruch auf Sozialausgleich.  

Keinen Zusatzbeitrag müssen bisher mitversicherte Familienmitglieder, Sozialhilfeempfänger oder Empfänger von staatlichen Zuwendungen im Krankheitsfall sowie bei Zahlung von Mutterschafts- und Elterngeld zahlen. Des Weiteren sind behinderte Menschen ohne Einkommen, Wehr- und Zivildienstleistende ebenso wie Auszubildende und geringfügig Beschäftigte befreit.

Jetzt wechseln?

Doch reguliert sich auch hier der Markt von ganz allein. Aktuell locken unzählige staatliche Krankenkassen Neukunden mit Krankenversicherungsverträgen ohne Zusatzbeitrag. Und der Wechsel ist, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten, jederzeit möglich.

Eine weitere Möglichkeit sind private Krankenversicherer, wie die BarmeniaDEVK oder ERGO Direkt, die keine Zusatzbeiträge erheben, aber andere Konditionen haben als die gesetzlichen Krankenkassen.

Staat spart, Kunde zahlt – ab 2015 Zusatzbeitrag für alle

Spätestens 2015 aber werden, im Zuge der in der Gesundheitsreform beschlossenen rückläufigen staatlichen Zuschüsse in den Gesundheitsfonds, wohl auch die übrigen der 160 staatlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Die dann automatisch folgenden Zahlungsaufforderungen zu ignorieren, erweist sich schon jetzt als schlechte Idee.  

Denn seit Einführung des Zusatzbeitrags ist die Zahlungsmoral der Betroffenen denkbar schlecht. Hunderttausende Versicherte blieben die Beiträge allein im Jahr 2010 schuldig. Die Krankenkassen reagierten darauf resolut: Sie leiteten die Daten der Schuldner an die zuständigen Zollämter weiter und kassierten per Gehaltspfändung.

Geld-Magazin.de, 28.04.2011