Sie befinden sich hier: Home > Finanzen > Versicherungen
Finanzen > Versicherungen

Zusatzversicherungen rund um die Gesundheit

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet.
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Versicherungen

 

Gesetzliche Krankenversicherungen bieten alle Leistungen, die von der Versicherungswirtschaft in Absprache mit dem Gesetzgeber als medizinisch notwendig eingestuft werden. Außenseitermethoden und Naturheilverfahren sind nur eingeschränkt im Leistungskatalog der GKV enthalten. Solche Leistungen können über Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Zusatzversicherungen rund um die Gesundheit © michaeljung - Fotolia.com

© michaeljung - Fotolia.com

Zusatzversicherung für den stationären Bereich

Damit ist die Krankenhausbehandlungen gemeint. Die Krankenhauszusatzversicherung hat schon eine längere Geschichte. Mit dieser Versicherung ist es dem gesetzlich Versicherten möglich, im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt zu werden. Dabei deckt dann diese Versicherung die Differenz der Kosten zwischen einem Mehrbettzimmer und Zweibettzimmer oder Einbettzimmer (je nach Vertrag) ab.  

Hinzu kommt dann die Möglichkeit der Chefarztbehandlung. Dabei übernimmt dann die Zusatzversicherung die Differenz der Kosten zwischen den Leistungen der GKV und dem Chefarzthonorar. Allerdings muss man unbedingt darauf achten, welche Höchstgrenzen für das Arzthonorar im Vertrag enthalten sind. Meist ist beim Fünffachen bis Sechsfachen der Honorare nach der Gebührenordnung für Ärzte das Ende der Fahnenstange erreicht.

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

Ob man eine solche Versicherung als Zusatzversicherung haben sollte, erscheint zu überdenken, da die paar Groschen Telefon- und Fernsehkosten bestimmt ohne große Belastung des üblichen Haushaltsbudget verkraftet werden können.

Zusatzversicherung für ambulante Heilbehandlung

Hiermit kann der gesetzlich Versicherte erreichen, dass er beim Hausarzt, Facharzt oder beim Zahnarzt als Privatpatient behandelt wird. Oft sind auch Heilpraktikerleistungen in einer solchen Versicherung enthalten. Allerdings begrenzen die meisten Versicherer ihre Leistungen auf bestimmte Summen pro Jahr.  

Auch hier heißt es, seinen Versicherungsvertrag genau zu studieren, um herauszufinden, welche Leistungen und welche Honorare erstattet werden. Die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse müssen vorliegen.

Zahnersatzzusatzversicherungen

Gesetzliche Krankenversicherungen leisten für Zahnersatz selten mehr als 50 Prozent und auch für diese 50 Prozent ist es erforderlich, dass der Versicherte nachweist, dass er regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen bei seinem Zahnarzt hat durchführen lassen.  

Mit einer privaten Zahnersatzzusatzversicherung lassen sich dann Erstattungsleistungen bis zu 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz (Brücken, Kronen, Prothesen, Implantate) erreichen. Eine Kostenerstattung zu 100 Prozent gibt es praktisch nicht.

Brillenzusatzversicherung

Nachdem die gesetzlichen Krankenversicherungen die Brillen aus dem Leistungskatalog gestrichen haben, wird eine solche Leistung in Form von Zusatzversicherungen angeboten. Nach Ansicht der Stiftung Warentest lohnt sich eine solche Zusatzversicherung nicht, da Brillen doch nicht so häufig neu angeschafft werden müssen.

Kosten für Zusatzversicherungen

Was die Kosten betrifft, so hängen die Beiträge vom Eintrittsalter und von der Gesundheit der versicherten Person ab. Als Hausnummer kann man sich einen Beitrag von rund 50 Euro im Monat merken, bei dem mit Ausnahme der Brillenzusatzversicherung nahezu alles abgedeckt ist.

Tipp: Mit dem Geld-Magazin Vergleichsrechner "Private Krankenzusatzversicherung" können Sie schnell und einfach ein passende Versicherung finden.

Geld-Magazin.de, 08.06.2011