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Alternative: Bürgersolarkraftwerke

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Rubrik: Klimaschutz

 

Ein Bürgersolarkraftwerk ist ein Photovoltaikkraftwerk, das durch Bürgerdarlehen finanziert wird und diesen regionalen Ökostrom liefert. Erbaut und betrieben wird es meist durch ein örtliches Stadtwerk, die Initiative kommt von Vereinen oder aus kommunalen Parlamenten.

Alternative: Bürgersolarkraftwerke  © Deutsche Umweltberatung

© Deutsche Umweltberatung

Konzept eines Bürgersolarkraftwerkes

Bürgersolarkraftwerke entstehen derzeit in vielen Kommunen: Die Idee entstand etwa zu Beginn der 2000er Jahre mit der fortschreitenden Effizienz der Photovoltaik und dem Umdenken breiter Bevölkerungsschichten hinsichtlich ökologischer Stromerzeugung, die solider technischer und finanzieller Grundlagen bedarf.  

Wenn sich nicht ein Verein gründet, der ein Bürgersolarkraftwerk plant und als Rechtsträger auftritt – solche Modelle gibt es auch – kann eine Stadtverwaltung als Träger und Initiator auftreten. Das hat den Vorteil, dass die Stadt die benötigte Fläche zum Bau des Kraftwerkes zur Verfügung stellen kann. Sollten dies ungenutzte Flächen sein – jede Stadt hat solche Flächen – entstünden keine zusätzlichen Kosten.  

Ein Verein ist gezwungen, entsprechende Flächen zu pachten, wobei es hierbei kreative Lösungen gibt: Zum Beispiel eine Beteiligung der Kommune an den Erlösen, die dafür die Flächen zu sehr günstigen Pachtzinsen zur Verfügung stellt.  

An dem Bau des Kraftwerkes beteiligen sich die Bürger als private Investoren. Gleichzeitig beziehen sie von dem entstehenden regionalen Energieversorger erschwinglichen Ökostrom und erleben damit eine Energiewende hautnah.

Details der Finanzierung und Umsetzung

Durch die Bürgerbeteiligung sind größere Anlagen möglich, die in Größenordnungen ab 10.000 kWh jährlich Strom produzieren, auch größere Mengen sind möglich. Ein Industrieunternehmen – in der Regel die Stadtwerke – muss als Errichter und Betreiber auftreten, um sämtliche technischen Erfordernisse zu gewährleisten. Dieses kann auch als juristischer Rechtsträger fungieren, das ist aber nicht zwingend. Auch ein Verein oder eine Stadtverwaltung können diese Aufgabe übernehmen.  

Der Rechtsträger gibt Anteile an der Anlage aus, die Bürger zeichnen können, zum Beispiel in Stückelungen von 500 Euro, für die eine jährliche Verzinsung von 4,5 Prozent über das EEG garantiert wird. Es wird also ein Private Equity Fonds gegründet. Die Verzinsung ist attraktiver als Festgeld, wodurch sich – neben der ökologischen Motivation – genügend Anleger finden. Wenn nicht, kann eine Kommune als Rechtsträger das fehlende Kapital ergänzen. Ein Verein müsste gegebenenfalls einen Kredit aufnehmen. Ebenso muss der Rechtsträger die Anlage versichern.  

Sonnenenergie für Jedermann

Wenn weder Verein noch Stadtverwaltung Photovoltaikanlagen initiieren, so kann jeder einzelne Verbraucher dennoch in Sonnenenergie investieren und nutzen:  Das „Rund-um-Sorglos-Paket“ der Deutschen Umweltberatung GmbH & Co. KG beinhaltet die Vermittlung des benötigten Fremddaches, Planung und Bau der kompletten Photovoltaikanlage sowie Wartung und Betrieb des Bürgersolarkraftwerkes.

Dabei übernimmt jeder Investor eine Komponente der gesamten Photovoltaikanlage. Jedes Modul wird seinem Eigentümer genau zugeordnet und abgerechnet – ein „Dienstleistungsvertrag“ regelt die Details. Die Schaffung einer übergeordneten Verwaltungsinstanz ebenso wie lästiges Auseinanderrechnen bei Vereinsauflösung oder Ausstieg entfallen damit.

Geld-Magazin.de, 12.05.2011


gedruckt am  16.04.2024