Auto geerbt - und was nun?

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Rubrik: Auto verkaufen

 

Bei einer Erbschaft werden nicht nur Geld- und Anlagevermögen unter den Erben aufgeteilt, auch Sachwerte wie ein Auto können einen beachtlichen Anteil am Gesamtvermögen ausmachen. Wenn keiner der Erben das Fahrzeug selbst weiter nutzen will und dafür unter Umständen andere Erben anteilig auszahlen muss, ist der Verkauf des Autos der einfachste Weg, um diesen Vermögenswert aufzuteilen. In diesem Fall gilt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten.

Verkauf eines geerbten Autos Schritt für Schritt

Zunächst muss von den Begünstigten das Erbe angenommen werden. Erst dann kann die Gesamthöhe der Erbschaft berechnet werden. Anhand dessen bestimmt sich die Höhe der zu entrichtenden Erbschaftssteuer für jeden Erben. Diese ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das gesamte Erbe oder auch nur Teile dessen verkauft werden sollen.

Direkt nach Erbantritt muss die KFZ-Versicherung des Verstorbenen über dessen Ableben informiert werden. Allerdings besteht laut des Bundes der Versicherten kein außerordentliches Kündigungsrecht durch den Todesfall. Eine KFZ-Versicherung wird nicht auf eine Person, sondern auf das Fahrzeug selbst abgeschlossen. Ein angemeldetes Auto darf also auch nach dem Tod des Halters nicht unversichert bleiben. Mit einer Ummeldung geht die Police zunächst auf den neuen Halter des Autos über.

 

Nach einem Todesfall muss schnell entschieden werden, was mit einem geerbten Fahrzeug passieren soll. Wird beispielsweise nur einer Person das Auto vererbt, kann diese frei darüber verfügen, es also auf sich selbst ummelden und weiter nutzen oder verkaufen. Wird nicht testamentarisch einer Person das Auto vererbt, entscheidet die Erbengemeinschaft mehrheitlich, was damit passiert. Der einfachste Weg ist es den Wagen zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen.

Soll das Fahrzeug verkauft werden, kann es direkt auf den Käufer umgemeldet werden. Da die in den Fahrzeugpapieren genannte Anzahl der Vorbesitzer unmittelbar Einfluss auf den Restwert eines Fahrzeugs hat, empfiehlt es sich unbedingt das Auto nicht unnötig zunächst auf einen der Erben umzumelden. Der mögliche Wertverlust kann sonst hunderte bis tausende Euro betragen.

Es ist zu bedenken, dass der Verkauf eines Autos auf dem Privatmarkt durchaus längere Zeit dauern kann. Beliebte Modelle können nach wenigen Tagen zu einem akzeptablen Preis verkauft sein, bei weniger beliebten Wagen kann die Suche nach einem Käufer auch mehrere Wochen dauern. Unter Umständen ist ein schneller Verkauf nur mit hohen Abschlägen möglich.

 

Laufende Verträge rund ums vererbte Auto

Der Käufer eines vererbten Autos übernimmt zunächst sämtliche damit verbundene Rechte und Pflichten. Dazu gehört beispielsweise auch die Suche nach einer neuen Versicherung. Dies muss innerhalb eines Monats nach Ummeldung des Autos geschehen. Der neue Besitzer kann sich entweder einen Anbieter seiner Wahl nehmen oder mit der bestehenden Versicherungsgesellschaft einen neuen Vertrag abschließen. Wichtig ist, dass die Versicherungspolice an seine individuellen Gegebenheiten beispielsweise wie Wohnsitz, Jahresfahrleistung und Anzahl der Fahrzeugnutzer angepasst wird.

 

Sollte sich ein geerbtes Fahrzeug noch in einer laufenden Finanzierung befinden, geht diese auf den Erben über. Dieser muss entweder die noch offenen Raten weiterzahlen oder das Auto aus der Finanzierung auslösen. Erst dann ist der Verkauf möglich. Um den aufwändigen Weg zum Erlös abzukürzen ist es empfehlenswert die Services von professionellen Fahrzeugankäufern zu nutzen. Unkompliziert ist es zum Beispiel ein geerbtes Auto an wirkaufendeinauto.de zu verkaufen. Dieser Anbieter führt eine kostenfreie individuelle Restwertermittlung durch und kauft auf Wunsch sofort an. Formalitäten wie die Ablösung einer Finanzierung oder die Abmeldung des Wagens werden übernommen und der Verkaufserlös wird direkt nach Vertragsschluss überwiesen.

 

Was wird für den Verkauf benötigt?

Für den Verkauf eines geerbten Autos werden zunächst die gleichen Unterlagen benötigt, die bei einem regulären Verkauf vorgelegt werden müssen. Dazu gehören der Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief, der letzte HU-Prüfbericht und das Scheckheft. Das wichtigste Dokument beim Verkauf eines geerbten Autos ist der Erbschein. Dieser weist den rechtlichen Erben auch als solchen aus und ist der Beweis dafür, dass er das geerbte Auto verkaufen darf.

 

Sollten die Papiere unvollständig sein, muss der Erbe diese zunächst neu beschaffen. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief können bei der Zulassungsstelle neu beantragt werden. Fehlt der Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, ist eine erneute Prüfung des Fahrzeugs notwendig. Ein neues Scheckheft lässt sich im Handel besorgen. Leider sind auf diese Weise sämtliche Nachweise über die bereits durchgeführten Wartungen verloren. Ist noch bekannt, wo das Fahrzeug bisher gewartet wurde, können die Nachweise eventuell im neuen Scheckheft nachgetragen werden.

 

Fazit

Ein geerbtes Auto zählt zu den Vermögenswerten und wird mit seinem Restwert im Gesamterbe berücksichtigt. Scheidet die Weiternutzung durch einen der Erben aus, ist ein zügiger Verkauf die praktikabelste Lösung, um den Wert des Wagens mit dem restlichen Erbe aufzuteilen. Der Verkauf auf dem Privatmarkt lockt mit höheren Erlösen, die Suche nach einem passenden Käufer kann allerdings sehr zeitaufwendig sein. Wer planbar und verlässlich ein Auto verkaufen will, sollte daher professionelle Ankaufunternehmen in Betracht ziehen. In jedem der Fälle ist die Vollständigkeit der Unterlagen zum Fahrzeug unerlässlich.

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gedruckt am  19.04.2024