Kfz-Versicherungswechsel bis zum 30.November

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Rubrik: KFZ-Versicherungen, Startseite

 

Zum Jahreswechsel können die meisten Versicherten ihre Kfz-Versicherung kündigen. Für einen Versicherungswechsel muss der Versicherung dafür bis zum 30. November eine schriftliche Kündigung vorliegen.

Kfz-Versicherungswechsel bis zum 30.November © Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com

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Wer die Kündigungsfrist verpasst, für den verlängert sich der Vertrag zunächst automatisch um ein weiteres Jahr. Aber in diesem Jahr erhalten viele Versicherte eine zweite Chance ihr Auto bei einem anderen Anbieter zu versiche

Kfz-Versicherungen werden teurer

Nach einem jahrelangen Preiskrieg unter den Anbietern werden viele Versicherer ihre Beiträge im nächsten Jahr drastisch anheben. Das bedeutet für viele Versicherte eine höhere Prämie in der Kfz-Versicherung. Bei einer Beitragserhöhung haben die Versicherten jedoch einen Monat lang Zeit, den Vertrag zu kündigen. Sie können sich dann einen anderen Anbieter mit einem geringeren Beitrag suchen und sich für einen Versicherungswechsel entscheiden. Die Suche nach einem neuen Vertrag sollte der Versicherte am besten vor der Kündigung vornehmen. Sonst steht er am Ende mit seinem Kfz ohne Versicherung da. Der Versicherungswechsel ist ganz einfach: Oft können die Verträge bequem online abgeschlossen werden. Der alte und der neue Versicherer informieren das Straßenverkehrsamt anschließend automatisch über den Wechsel.

Beim Versicherungswechsel den Vertrag prüfen

Viele Kfz-Besitzer versichern ihr Auto viel zu hoch. Ein altes Auto muss weder Teilkasko noch Vollkasko versichert werden. Der Beitrag für die Versicherung übersteigt in diesem Fall den Wert des Fahrzeuges. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich nur bei neuen oder sehr teuren Fahrzeugen. Eine Teilkaskoversicherung sollte der Versicherte aber immer mit abschließen, solange das Fahrzeug noch einen gewissen Wert hat. Teilkaskoschäden passieren häufiger und können auf Dauer ganz schön ins Geld gehen. Hagelschäden, Glasbruch der Windschutzscheibe oder der Diebstahl des Autos stehen an der Tagesordnung. Ohne Teilkaskoschutz muss der Versicherte alleine für diese Schäden aufkommen. Den Versicherungswechsel kann der Versicherte nutzen, um seinen Versicherungsumfang zu überprüfen. Wenn er den Umfang reduziert, kann er dadurch zusätzlich Geld sparen.

Weitere Informationen gibt es unter www.adac.de/produkte/versicherungen/autoversicherung/default.aspx

Geld-Magazin.de, 21.11.2011


gedruckt am  19.04.2024