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Neues Gesetz zu Retouren beim Versandhandel

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Rubrik: Online shoppen

 

© WoGi - Fotolia.com

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Der 13. Juni 2014 bedeutete für viele Verbraucher eine wichtige Gesetzesänderung, die vor allem Onlinekunden, interessieren dürfte. Zu diesem Stichtag änderten sich sowohl die Recht für Verbraucher als auch das Widerrufsrecht.

Bisher waren Online-Käufer in Deutschland recht gut beraten. So hatten Kunden die Möglichkeit bis zu 14  Tage von ihrem Widerrufsrechtsrecht Gebrauch zu machen und das für jeden erstandenen Artikel aus dem Internet. Das heißt alles was der Käufer von den Versandhändlern gekauft hat, konnte ohne Grund an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Dabei gab es nur wenige Ausnahmen wie Zeitungen, Lebensmittel oder individualisierte Produkte.
Auch im Zahlen von den Versandkosten profitierten Käufer durch die so genannte 40-Euro-Klausel, das heißt ab einem Warenwert von 40 Euro musste der Verkäufer für die Versandkosten aufkommen. Retouren waren von Vornherein für die Kunden umsonst, was zur Folge hatte, dass ein Großteil der Käufe Retoure gingen. Waren Onlinekäufer bisher bevorteilt in puncto Versandhandel gestellt, wird sich dies ab dem 13. Juni in einigen Punkten ändern.

Die Verbraucher verloren zu diesem Stichtag einige kundenfreundliche Rahmenbedingungen. Eine Vereinheitlichung auf Europaebene, führt zur Anpassung der deutschen Richtlinien und damit Benachteiligung der Kunden.
Durch die neuen Gesetze sind die Händler nun verpflichtet, jedem Käufer ein Formular für die Rücksendung beizufügen. Der Grund ist, dass die Kunden bei der Rücksendung der Waren ihren Widerruf begründen sollen. Es ist aber zu erwarten, dass die Händler wie bisher die Ware anstandslos zurücknehmen werden und auf eine Begründung verzichten werden.

Ins Geld können die Kosten für das Zurückschicken der Ware gehen. War dies bisher umsonst, sollen Verbraucher in Zukunft die Versandkosten unabhängig vom Warenwert selbst zahlen. Dadurch werden die Verkäufer finanziell entlastet. Doch auch hier ist fraglich, ob diese Regelung von allen Verkäufern umgesetzt wird. Schließlich herrscht auch im Onlinehandel eine große Konkurrenz.
Kunden sollten sich in Zukunft auf jeden Fall unter dem Punkt „Folgen des Widerrufs“ darüber informieren, ob der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung übernimmt. Dazu ist er durch die neue Regelung ncht mehr verpflichtet, das heißt unter Umständen muss der Käufer für die Retoure bezahlen.

Geld-Magazin, 04. August 2014


gedruckt am  28.03.2024