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Mietkaution: Hätten Sie's gewusst?

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Rubrik: Wohnen, Startseite

 

Mietkaution kann in drei Raten gezahlt werden und darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen

Mietkaution: Hätten Sie's gewusst? © Marcus Klepper - Fotolia.com

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Wer eine neue Wohnung anmietet, der muss sie zahlen, die sogenannte Mietkaution. Sie dient dem Vermieter als finanzielle Sicherheit, falls der Mieter seinen Mietvertragspflichten nicht in vollem Umfang gerecht wird. Diese Mietkaution ist allerdings nicht per se zu zahlen, sondern nur, wenn die Zahlung einer Mietkaution ausdrücklich beim Abschluss des Mietvertrags vereinbart wird - hätten Sie's gewusst?

Auch diese beiden, rechtlichen Fakten zur Mietkaution könnten Sie überraschen: Oder wussten Sie, dass die Höhe der Kaution nach oben gesetzlich gedeckelt wurde? Wer mehr als 3 Nettokaltmieten Kaution für seine Wohnung oder sein Haus bezahlt hat, der kann darüber hinaus gezahltes Geld zurückfordern. Denn der Gesetzgeber hat die Höhe der Mitekaution klar geregelt - sie darf nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen. Kaltmiete meint die Miete ohne Betriebskostenvorauszahlung, also ohne Nebenkosten.

Kaution darf in drei Raten gezahlt werden

Erstaunlich unbekannt ist Mietern oft die Information, dass es gesetzlich zulässig ist, wenn der Mieter die Kaution in drei Raten abbezahlt. Dabei ist die erste Rate spätestens bei der Schlüsselübergabe zu begleichen und die nächsten Raten (falls zwei oder drei Monatsraten Kaution) können in den Folgemonaten dem Vermieter zugeführt werden. Diese Information ist oft praktisch, wenn man zu Beginn des Mietverhältnisses unter Umständen höhere Ausgaben hat, weil man sich neu einrichtet und/odereine hohe Provision für die Vermittlung begleichen muss. So kann man die Anfangskosten etwas besser verteilen - und das freut so manchen Geldbeutel...

Weitere Informationen zur Mitkaution finden Sie beim Deutschen Mieterbund.

Geld-Magazin, 21.05.2012


gedruckt am  29.03.2024