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Wohnungsübergabe

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Rubrik: Wohnen

 

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Ein Umzug ist für die meisten eine aufregende, aber auch belastende Angelegenheit. Auf der einen Seite fängt mit einer neuen Wohnung ein weiterer Lebensabschnitt an und auf der anderen Seite ist ein Umzug immer mit Stress behaftet. Will man nach einem Umzug eigentlich nur noch nach vorn schauen, bleibt meist noch die lästige Übergabe der alten Wohnung an einem haften.

Vor allem wenn Mieter vorzeitig aus einem Mietvertrag heraus wollen, sind bei einer früheren Wohnungsübergabe einige Dinge zu beachten. Sowohl von Mieter- als auch Vermieterseite müssen außerhalb der regulären Kündigungsfrist bei der Wohnungsübergabe gewisse Regen beachtet werden.

Hat der Mieter Anschaffungen, wie einen Boden verlegt oder eine neue Küche eingebaut, kann dieser rein rechtlich keinen Abstand vom Nachmieter verlangen. Zum Ende der Mietzeit geht die Wohnung samt Inhalt an den Vermieter über, wodurch der Mieter seine Ansprüche verliert. Verträge können immer nur zwischen Vermieter und Mieter, nicht aber mit dem Nachmieter geschlossen werden. In der Realität berücksichtigen Vermieter meist den Wunsch nach einem Abstand, wodurch Mieter und Nachmieter einen unabhängigen Kaufvertrag für die Anschaffungen schließen können.

Obwohl die Abgabe und Übernahme eigentlich nicht miteinander zu tun haben, legen Vermieter diesen Termin gern auf einen gemeinsamen Zeitpunkt. Somit kann er sich einen Weg sparen und das Übergabeprotokoll, kann für den Aus- und Einzug gleichermaßen benutzt werden. Den gemeinsamen Termin sollten alle Parteien zusammen festlegen, oftmals werden dafür Termine im Zeitraum kurz vor Ende der Vertragslaufzeit gewählt. Grundsätzlich hat der Mieter das Recht die Wohnung bis zum letzten Tag des Ablaufs der Vertragszeit zu nutzen, wobei viele den Nachmieter schon vorher in die Wohnung lassen, wenn das Ende der Vertragslaufzeit zum Beispiel auf einen Wochentag fällt und die Wohnung quasi bereits leer steht.

Sind alle Parteien damit einverstanden, kann eine Kündigungsfrist oder die Vertragszeit des Mietverhältnisses auch schon vor dem eigentlichen Ablauf vorzeitig beendet werden. In diesem Fall sollte jedoch geklärt werden, wie es sich mit den Mietzahlungen verhält, im besten Fall so, dass keine Partei doppelt Miete zahlen muss. Grundsätzlich muss der Mieter jedoch bis zur Beendigung des Mietverhältnisses zahlen, private Absprachen sind bei einem vorzeitigen Auszug jedoch erlaubt und in der Praxis auch üblich.

Wichtig ist, dass neue und alte Mieter den Wechsel immer im Beisein des Vermieters tätigen. Selbst angefertigte Übergabeprotokolle können zu einem Streit führen, wurden zum Beispiel Schäden erst im Nachhinein vom Vermieter festgestellt. Auf der sicheren Seite sind alle Parteien nur, wenn eine saubere Übergabe mit Protokoll durch den Vermieter stattgefunden hat.

Geld-Magazin, 15.07.2015


gedruckt am  19.04.2024