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Neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln

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© Eisenhans - Fotolia.com

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Seit dem 13.12. 14 ist einen neue EU-Verordnung bezüglich der Kennzeichnung von Lebensmitteln in Kraft getreten. Darin wird genau festgelegt, welche Produkte und vor allem wie sie gekennzeichnet werden müssen. Für die Produzenten und Firmen die Lebensmittel verkaufen heißt das konkret, dass alle Produkte die in die EU importiert werden oder innerhalb der EU verkauft werden, eine festgelegte Kennzeichnung tragen müssen. Zu den nötigen Angaben zählen das Nettogewicht, die Benennung von Allergenen, sowie sämtliche Stoffe die Intoleranzen auslösen können.

Doch es gibt nicht nur festgelegte Standards was auf der Packung stehen muss, sondern auch wie es geschrieben ist. Zunächst einmal gibt es eine Vorgabe für eine Mindestschriftgröße, die Buchstaben müssen bei den Zutaten und Mindesthaltbarkeitsdaten mindestens 1,2 Millimeter groß sein. Handelt es sich um kleine Packungen muss die Größe dennoch mindestens 0,9 Millimeter betragen. Für Allergiker ist der Inhalt durchaus lebenswichtig, um die wichtigsten Auslöser für die gefährdeten Konsumenten lesbarer zu machen, müssen diese innerhalb der Zutatenliste fett und kursiv geschrieben sein. Zusätzlich muss auch auf gefährdende Inhaltsstoffe bei unverpackter Ware hingewiesen werden. Allerding müssen Bäckereien, Metzger und Restaurants ihre Kunden nur mündlich informieren. Informationen anhand von Zutatenlisten oder auf der Speisekarte sind nicht verpflichtend.

In Zeiten von Imitatkäse, welche gern anstatt von echtem Käse genommen wird und bereits zu einem Skandal führte, muss diese Täuschung des Verbrauchers nun auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Die Ersatzstoffe müssen in Zukunft direkt neben dem Produktnamen stehen und dürfen höchstens ein viertel kleiner als der Produktname sein.

Ein weiteres Beispiel für eine bessere Aufklärung des Verbrauchers ist die Kennzeichnung von  Putenbrustscheiben oder Fischfilet. Sieht es auf der Packung so aus als handele es sich nur so um ein gewachsenes Stück, muss künftig auf der Vorderseite stehen: „aus Fleischstücken zusammengefügt“ oder „aus Fischstücken zusammengefügt“.

Wichtig für die Verbraucher ist es zu wissen, dass nicht von einem Tag auf den anderen alle Produkte gekennzeichnet sind. Alte Packungen dürfen noch regulär verkauft werden, wobei einige Anbieter bereits im Vorfeld ihre Verpackungen neu etikettiert haben. In der Zukunft, sprich ab dem 1. April 2015, verschärft sich die Kennzeichnung zusätzlich für den Verkauf von unverarbeiteten tierischen Produkten sämtlicher Tierarten. Die Konsumenten sollen dann durch die Kennzeichnung erfahren wo das Tier aufgezogen und zur Schlachtung gegeben wurde. Diese Kennzeichnung gilt aktuell nur für Rindfleisch.

Zukünftig sollen auch die Nährwerte auf den Verpackungen anders besser für den Verbraucher zu lesen sein. Außerdem wird über eine Neuregelung der Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Produkten nachgedacht.

 

Geld-Magazin, 15.12.2014


gedruckt am  29.03.2024