Lifestyle > Gesundheit & Wellness

Patientenrechte

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 5.0 von 5. - 1 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.

 

© yanlev - Fotolia.com

Im besten Fall kann man davon ausgehen, dass zwischen den Ärzten und Patienten eine vertrauensvolle Beziehung besteht. Den meisten Patienten bleibt bei fehlender medizinischer Fachkenntnis auch oftmals gar nichts anderes übrig. Dies führt oftmals dazu, dass Patienten unsicher sind, sei es in Bezug auf Behandlungsmöglichkeiten, Risiken und die richtige Medikation.

Seit dem Jahr 2013 gibt es das Patientenrechtegesetz, auf das sich jeder berufen kann. Gerade bei größeren Eingriffen und langwierigen Therapien sollten Patienten ihre Rechte kennen und sich im besten Fall eine Zweitmeinung einholen. Dies kann jedoch im Einzelfall teuer werden, da die Kosten nicht von jeder Krankenkasse übernommen werden. Viele Krankenkassen übernehmen eine Erstattung der Kosten, die durch eine Zweitmeinung entstehen nur, wenn der behandelnde Arzt durch sie vermittelt wurde. Des Weiteren bieten mittlerweile viele Krankenkassen auch so genante Zweitmeinungsprogramme an, welchen vor allem bei größeren Behandlungen zum Einsatz kommen. Wichtig ist es, immer vor der Behandlung mit der Krankenkasse über die Kostenübernahme zu sprechen, damit Patienten am Ende nicht auf dem Geld sitzen bleiben.

Viel kennen das Problem der Terminvergabe bei Spezialisten, mitunter kann es vor allem in den ländlicheren Gegenden Monate dauern bis Patienten einen Termin bekommen. Dieses Problem soll durch zentrale Vergabestellen der Kassenärztlichen Vereinigung gelöst werden. Patienten müssen dann nachweisen, dass sie einen Überweisungsschein mit dem Verweis „B“ vom Hausarzt erhalten haben. Damit ist eine Dringlichkeit bescheinigt und der Patient muss innerhalb von vier Wochen behandelt werden. Der Nachteil ist, dass man sich seinen Arzt nicht mehr frei wählen kann und im schlimmsten Fall einen Termin weit weg des Wohnortes erhält. Dies kann vor allem für ältere Menschen zu einem Problem werden.

Schwierig kann es für Patienten durch einen Behandlungsfehler des Arztes werden. Ist dies der Fall, sollten Patienten vor der Beauftragung eines teuren Anwalts folgende Schritte gehen. Zunächst sollte das Gespräch mit dem behandelnden Arzt gesucht werden. Dieser wird in der Regel seinen Behandlungsfehler nicht zugeben, daher können die Geschädigten den medizinischen Dienst der Krankenkasse und die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD) zurate ziehen. Auch die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen hilft Patienten eine außergerichtliche Einigung mit dem behandelnden Arzt zu erreichen. Der Vorteil ist, dass Patienten einem jahrelangen Gerichtsstreit umgehen und die Schlichtung kostenfrei ist.

Geld-Magazin, 22.07.2015


gedruckt am  18.04.2024