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Internet – Kostenfalle für Jugendliche?

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Rubrik: Trends

 

Ein Leben ohne Internet? Das können sich die wenigstens vorstellen. Vor allem für Kinder und Jugendliche ist das Internet ein täglicher Begleiter. Laut aktuellen Umfragen sind 93 Prozent der Jugendlichen heute täglich im Internet unterwegs und somit der Gefahr vor dubiosen Abo-Angeboten ausgesetzt.

Internet – Kostenfalle für Jugendliche? © goldencow_images - Fotolia.com

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Immer mehr Organisationen beschäftigen sich mit dem Thema Jugendschutz im Internet. So gibt es mittlerweile diverse Internetseiten, die Kinder und Eltern über sicheres Surfen aufklären. Auch in den Schulen wird dieses Problem thematisiert. Neben Inhalten, die für Kinder nicht geeignet sind, gibt es auf vielen Seiten im World Wide Web versteckte Kostenfallen, auf die Jugendliche schnell reinfallen können.  

Damit Minderjährige nicht auf dubiose Geschäftangebote im Internet eingehen, sollten Eltern ihre Schützlinge genau über die Gefahren von Abos und ähnlichen Angeboten warnen. Filterprogramme sind oft nicht auf dem neusten Stand und können nicht genau wissen, ob manche der Internetseiten vielleicht doch gewollt sind.  

Kostenfalle: Klingelton  

Vor allem Abonnements von Klingeltönen und Hausarbeiten werden im Netz für Jugendliche leicht zugänglich gemacht. Gibt es Schwierigkeiten bei der nächsten Hausarbeit, kommt ein Angebot von einer fertigen Ausarbeitung für wenig Geld gerade wie gerufen. Nur die wenigstens bedenken dabei, dass sie ohne die Zustimmung der Eltern nicht befugt sind solche Dinge im Internet zu kaufen.  

Was können Eltern tun, wenn ein ungewolltes Abo abgeschlossen wurde?

Was tun, wenn Minderjährige doch (ungewollt) ein Abo abgeschlossen haben? Als erstes sollten Eltern Beweise sichern. Das bedeutet, E-Mails abzuspeichern und auszudrucken sowie einen Screenshot der betreffenden Seite zu machen. Anschließend ist es ratsam, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden und schnellstmöglich einen Widerspruch beim Seitenbetreiber gegen die Rechnung einlegen. Bei vielen der Verträge gibt es eine zweiwöchige Widerrufsfrist.

Sollten dennoch Mahnungen oder im schlimmsten Fall gerichtliche Mahnbescheide im Briefkasten landen, ist es auch hier wichtig, fristgerecht Widerspruch einzulegen. Im nächsten Schritt wird sich dann ein Richter um die Angelegenheit kümmern. Spätestens an diesem Punkt geben viele der Firmen nach, da sie nun beweisen müssten, dass der Vertrag von einer volljährigen Person abgeschlossen wurde.

Geld-Magazin.de, 08.10.2010


gedruckt am  19.04.2024