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EU-Verordnung Flugpreise weitgehend ignoriert

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Rubrik: Flüge

 

Seit 1. November 2008 ist die EU-Verordnung über transparente Preise bei der Werbung für Flüge in Kraft. Sie sollte eigentlich bewirken, dass nicht mehr mit utopischen Preisen wie "Mallorca 1 Euro" geworben wird. Aber halten sich die Fluggesellschaften daran?

Foto: Condor

Die Antwort: nein, nur teilweise. Stand heute, 20.11., haben die wenigsten ihre Preisangaben geändert. Die Werbung im Fernsehen, und auf Plakaten, gibt zwar jetzt Endpreise an ... aber im Internet sieht es immer noch trübe aus.

Vorgeschrieben ist laut touristikpresse.net, Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht):

"Alle Preisbestandteile der Buchungskosten eines Flugbeförderungsvertrages müssen deutlich aufgeschlüsselt und verständlich mitgeteilt werden. Fluggesellschaften müssen in der Werbung den Endpreis angeben, der sich aus dem Flugpreis, den anfallenden Steuern, den Flughafengebühren und den Sicherheits- und Kraftstoffentgelten errechnet. Dies gilt für jede Werbung, ob auf Plakaten, in Zeitschriften oder im Internet.

Davon ausgenommen sind fakultative Entgelte wie etwa Gepäckgebühren. Über solche besteht neuerdings jedoch eine Informationspflicht der Airline vor der Buchung des Fluges. Über "fakultative Zusatzkosten", also etwa Gebühren für die Beförderung von Gepäckstücken, muss schon zu Beginn jedes Buchungsvorgangs informiert werden und diese bedürfen des ausdrücklichen Einverständnisses des Kunden.

Damit solche Zusatzkosten den Verbrauchern nicht untergejubelt werden, verbietet die Verordnung auch, in Online-Buchungsformularen vorab Häkchen neben optionale Leistungen zu setzen in der Hoffnung, dass der Kunde diese übersieht. Nach den neuen Vorschriften muss der Buchungsvorgang so gestaltet sein, dass die Kunden kostenpflichtige Zusatzleistungen aktiv bestellen und nicht abwählen müssen (sog. „Opt-in“-Lösung). Die bei der Internet-Buchung häufig anzutreffende Praxis, Kreditkartengebühren erst in letzter Sekunde anzuzeigen, ist künftig nur noch dann legal, wenn alternative Zahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen."

Die Praxis zeigt, dass im Internet trotzdem noch irreführende Preise genannt werden. Negativ sticht hier Air Berlin mit der bereits im Sommer kritisierten Sevice Charge heraus. Nicht nur, dass sie immer noch nicht in den ausgewiesenen Preis vor Buchung eingerechnet ist. Sie steht weiterhin mit zwei Sternchen unten im Kleingedruckten, abseits vom "weiter"-Button und lautet:
"Der Preis beinhaltet Flugpreis, Steuern und Gebühren pro Person; jedoch nicht die Service Charge. Die Service Charge beträgt bei Internetbuchungen max. 15 € pro Person und Buchung. Für Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt diese Gebühr. Bitte beachten Sie, dass die Service Charge nicht erstattungsfähig ist. Die Service Charge fällt nicht an auf innerbalearischen Flügen, für topbonus Kunden mit dem Status Gold und bei besonderen Angebotspreisen." Zu hochdeutsch - Sie wissen nicht, wie viel jetzt für diese Buchung noch auf den angegebenen Preis drauf kommt!

Anders und positiv Condor: im Test am 19.11. wiesen sie zwar im Internet die Angebote mit "ab xx Euro" aus, rechts schön übersichtlich in einem Kasten war dann der - farblich hervorgehobene - Gesamtpreis zu sehen, einzeln aufsummiert aus allen Bestandteilen inklusive Service Charge.

Negativ weiterhin Ryan Air: auch hier müssen Sie detektivisch und mit vielen Clicks und Taschenrechner unterwegs sein. Preis "Special Null Euro", Steuern und Gebühren (mit Click geht neues Feld auf) 15 Euro, Bearbeitungsgebühren (mit Click auf Link "Information zu Bearbeitungsgebühren" geht neues Feld auf) 0 bis 5 Euro, Koffergebühren werden gar nicht genannt.

Fazit: Auch künftig sollten Sie bei Flugbuchungen genau hinschauen, aufs Kleingedruckte und etwaige Sternchen-Texte.

 


gedruckt am  18.04.2024