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Zugverspätung: Entschädigung wird höher

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Rubrik: Clever reisen

 

Bisher wurden Bahnkunden bei Verspätungen nur sehr ...sagen wir mal ... sparsam entschädigt. Ab Sommer 2009, also noch passend zur Hauptreisezeit, ändert sich das. Am 15.5. wurde das neue Verbraucherrecht im Bundesrat verabschiedet.

Foto: djd / City Night Line

Bis dato gab es Gutscheine der Bahn, und auch nur maximal 20 % bei Verspätungen von mehr als 1 Stunde.

Ab voraussichtlich Juli 2009 gilt:

  • Bei Verspätungen von mehr als 1 Stunde werden 25 % des Fahrpreises erstattet. Der Bahnkunde kann die Auszahlung in Bargeld verlangen.
  • Ist die Verspätung größer als 2 Stunden, dann muß die Deutsche Bundesbahn 50 % des Fahrpreises zurückerstatten.
  • Die Entschädigungsregel gilt sowohl für den Nahverkehr als auch den Fernverkehr.   
  • Ebenso gilt sie, wenn der Reisende seinen Anschlußzug wegen einer kleinen Verspätung des Zubringerzuges verpaßt. Entscheidend ist, wann der Bahnreisende an seinem Reiseziel ankommt.
  • Ist eine Verspätung von über 1 Stunde bereits vor Fahrtantritt absehbar, dann kann der Kunde auch komplett auf die Bahnreise verzichten, und sich 100 % des Fahrpreises erstatten lassen.
  • Nach Mitternacht hat er das Anrecht auf eine Hotelübernachtung.
  • Liegt die fahrplanmäßige Ankunft zwischen 0 Uhr und 5 Uhr, und hat der Zug größer 60 Minuten Verspätung bzw. fällt ganz aus, dann können Fahrgäste im Nahverkehr auch auf andere Verkehrsmittel, ggf. sogar taxi, ausweichen. Dabei werden maximal 80 Euro erstattet, aber nur dann, wenn keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung standen.
  • Beträge kleiner 4 Euro müssen übrigens nicht ausgezahlt werden.

 


gedruckt am  25.04.2024