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Shoppen im Urlaub: Zollgrenzen beachten

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Rubrik: Clever reisen

 

Oft wird im Urlaub auch ordentlich eingekauft - Shoppingparadiese wie Hongkong laden auch geradezu dazu ein! Aber Achtung: Aus dem EU-Ausland dürfen Sie nicht unbegrenzt Waren mit zurückbringen aus dem Urlaub; es gibt zu beachtende Zollgrenzen. Wenn Sie dagegen verstossen, kann es teuer werden ....

Aus dem EU-Ausland

Seit 1. Dezember 2008 liegt die Zollfreigrenze bei 430 Euro Neuware pro Person, vorausgesetzt Flug- oder Seereise. Bei Bahn-/Autoreisen sind es nur 300 Euro.

Tipp: Bei  Familien mit Kindern kann natürlich aufgeteilt werden, wobei die Freigrenze für Kinder bis 15 Jahre bei 175 Euro liegt. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern kann z.B. bei der Rückkehr aus Hongkong 2 x 430 plus 2 x 175 Euro, gesamt 1.210 Euro Warengegenwert zurückbringen. Dabei ist eine Besonderheit zu beachten: Die Freigrenzen sind nicht einfach addierbar, um dann ein Stück für 1.200 Euro mitzubringen - es muss sich schon um aufteilbare Ware handeln.

Für Alkoholika, Zigaretten usw. gelten natürlich andere Höchstgrenzen.

Bei einem Warenwert bis 700 Euro wird eine Steuer von 15 bis 17,5 % bzw. ein Pauschalsatz fällig. Einkäufe über 430 Euro müssen angemeldet werden; werden Sie erwischt, ist oft noch eine Strafe zusätzlich zum Zoll fällig. Alle aktuellen Zollinfos finden Sie auch online, bzw. als PDF zum Drucken.

Tipp: Einige Waren wie z.B. Computer / Zubehör (also die ganzen hübschen Apple Mac-Artikel) sind bei Rückreise aus den USA zollfrei!

Innerhalb der EU

Hier gibt es - außer wie üblich bei Alkoholika, Zigaretten usw. - keine Einfuhrbeschränkungen. Natürlich muss die Ware für den privaten, und nicht den gewerblichen Gebrauch bestimmt sein.


gedruckt am  28.03.2024