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Genussrechte: Besser als Festgeld oder Sparbrief?

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Während gute Tagesgeld- und Festgeldangebote bei rund 2 % p.a. liegen, und Geldanlagen mit Laufzeiten um die 6 Jahre runde 3 % bringen, werden Genussrechte in Erneuerbare Energien mit Zinsen um die 6 bis 7 % p.a. angeboten. Sind sie eine Alternative für den Anleger? Worauf muss geachtet werden?

Genussrechte: Mehr Risiko, aber höherer Zins als Festgeld

Solche Genussrechte werden nicht von Kreditinstituten, sondern direkt von Unternehmen herausgegeben. Sie "sammeln Geld ein" und investieren es in Projekte, in unserem Beispiel für Genussrecht Erneuerbare Energien in Solarfonds, Windparks, Biogasanlagen.

Der Anleger gibt quasi sein Geld dem Unternehmen, er wird somit unternehmerisch tätig. Dafür erhält er pro Jahr eine vereinbarte Ausschüttung. Hierfür wird in der Regel ein Mindestzins (auch Basiszins genannt) festgelegt. Wenn es für das Unternehmen gut läuft, dann kann auch noch ein Bonuszins ausgezahlt werden. Aber andersherum, wenn es für das Unternehmen nicht gut läuft, dann kann die Zinszahlung auch einmal / mehrmals ausbleiben. Und je nach Ausgestaltung des Genussrechts kann das Unternehmen die Zinszahlungen nachholen, kann sie aber auch komplett ausfallen lassen.

Die Mindesthöhe für solche Genussrechte beträgt meist zwischen 2.500 und 5.000 Euro.

Inhaber von Genussrechten können im Unterschied zu Aktionären, oder auch zu Inhabern einer Unternehmensanleihe, keine Einfluss auf die Geschäftsstrategie des Unternehmens ausüben. Und ihre Zinsausschüttung (bzw. generell alle ihre Ansprüche) stehen hinter denen von Aktionären, Anleiheinhabern und anderen Gläubigern zurück. Dafür erhalten sie aber auch einen höheren Zins als die Dividende, oder bei einer Anleihe.

Risiken bei einem Genussrecht: Ausbleibende Zinszahlungen, und ausfallende Rückzahlung

Genussrechte haben eine befristete Laufzeit. Zum Laufzeitende sollte das eingezahlte Kapital zurückgezahlt werden. Aber wenn sich das Unternehmen schlecht entwickelt hat, dann kann auch weniger zurückgezahlt werden ... bis hin zum Komplettausfall.

Gut ist, wenn Genussrechte während der Laufzeit vom Anleger auch verkauft werden können. Das ist aber nur dann der Fall, wenn es zum Genussrecht auch einen sogenannten Genussschein gibt; dieser bildet die Grundlage für einen möglichen Handel an der Börse. Zwingend ist er aber für die Ausgabe von Genussrechten nicht vorgeschrieben.

Genussrechte in Erneuerbare Energien: Zinsschnäppchen sind möglich

Derzeit werden solche Genussrechte beispielsweise mit 6 % p.a. (Trend Invest), 6,25 % p.a.( UDI),  8 % p.a. (Abowind) angeboten.

Diese Zinssätze sind durchaus realistisch, denn die Genussrechte werden in Solaranlagen, Windkraftanlagen und Biogasanlagen investiert, die Strom und Wärme erzeugen. Für die Strompreise gibt es Preisgarantien über 20 Jahre, nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz. Daher werfen solche Anlagen in der Regel zwischen 7 und 10 % p.a. ab. Die Genussrechts-Gelder werden in der Regel dafür eingesetzt, solche Projekte zu konzipieren und zu erstellen, bis sie dann als Fonds (geschlossene Beteiligungen) angeboten werden können. Dann fließen die Genussrechtsgelder zurück aus dieser Bindung, und können für die nächste Projekterschließung eingesetzt werden.

Wichtig für die Beurteilung des Genussrechts:

Hier sollten Anleger prüfen, ob es das erste Genussrecht ist, oder ob bereits in früheren Jahren von diesem Unternehmen Genussrechte emittiert wurden. Letzteres spricht dafür, dass das Unternehmen Erfahrung hat.

Zweitens sollte angeschaut werden, ob in früheren Jahren der versprochene Zins auch regelmäßig gezahlt wurde. So versprach zwar PNE Wind (früher: Plambeck) 7 % Zins p.a., die aber laut Zeitschrift Neue Energie, Heft 04/2010, nicht regelmäßig gezahlt wurden.

Und Anleger sollten auch genau hinschauen, wie das Genussrecht angeboten wird. Aussagen wie "hohe Verzinsung, maximale Flexibilität, hohe Sicherheit" wie von Prokon Nord getätigt sind schlichtweg falsch.

Fazit: Anleger, die das Risiko scheuen und auf Nummer sicher gehen wollen, sind mit Festgeld und Sparbriefen besser dran. Denn das Risiko eines Totalausfalls oder ausbleibender Zinszahlungen besteht. Für etwas Risikofreudigere können Genussrechte eine gute Ergänzung ihrer Kapitalanlagen bei der augenblicklichen Niedrigzinssituation sein.

Geld-Magazin.de, 19.04.2010

 


gedruckt am  19.04.2024